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Dass Departementsvorsteherin Monika Stocker gleichzeitig Präsidentin der Behörde sei, könne zu Interessenkonflikten führen.

 
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Dienstag, 8. Januar 2008 / 16:09:39

Keine gravierenden Fehler in der Zürcher Sozialhilfe

Zürich - Die Verwaltungsstellen der Stadt Zürich sollten vermehrt Informationen über Sozialhilfe-Beziehende austauschen können. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates. Und die Sozialbehörde brauche eine neue Organisation.

Im Auftrag des Stadtparlamentes nahm die Kommission (GPK) Abläufe und Praxis der Sozialen Dienste unter die Lupe. Ursache waren Medienberichte über Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfe-Geldern. Nun präsentiert die Kommission den einstimmig verabschiedeten Bericht über ihre Untersuchungen.

Das Fazit: An verschiedenen Stellen sind Verbesserungen nötig, im Grossen und Ganzen funktioniert das Modell mit Sozialzentren aber gut. Abgesehen von einem Fall seien «keine gravierenden Verfehlungen bei den Abklärungen der Sozialen Dienste festzustellen», sagte Urs Egger (FDP), Präsident der Sonderkommission Sozialhilfe der GPK.

Zentral scheint der GPK, dass Informationen über Sozialhilfe-Beziehende unter verschiedenen Verwaltungsstellen vermehrt ausgetauscht werden. Dies erfordert allerdings eine rechtliche Grundlage. Eine vom Stadtrat eingesetzte Arbeitsgruppe ist daran, Vorschläge zu erarbeiten.

Offene Fehlerkultur

Bei der Organisation der Sozialen Dienste stösst sich die GPK an einem eigentlichen «Vorschriften-Dschungel». Einfachere, klarere Richtlinien und eine neue, offene Fehlerkultur wären nötig.

Kritik übt die Kommission an der Zusammensetzung der Sozialbehörde: Dass Departementsvorsteherin Monika Stocker gleichzeitig Präsidentin der Behörde sei, könne zu Interessenkonflikten führen. Die Departementschefin müsse von Gesetzes wegen Behördenmitglied sein, das Präsidium sei aber nicht zwingend. Auch die Mehrfachrolle der Behörde als Entscheidungs-, Kontroll- und Rekursinstanz ist laut GPK unbefriedigend.

Die teils heftigen Vorwürfe in Medienberichten relativiert die GPK weitgehend. Mit Ausnahme eines Falles stellte die GPK keine gravierenden Verfehlungen in den Abklärungen der Sozialen Dienste fest.

smw (Quelle: sda)

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