Freitag, 17. November 2006 / 12:03:31
Keine Gesetzesverstösse gefunden
Zürich - Nun ist es amtlich: Auch die Zürcher Aufsichtsbehörde entlastet in der Swissfirst-Affäre die Rieter-Pensionskasse und deren Portfoliomanager Jürg Maurer.
Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich (BVS) hätten bei der Rieter-Pensionskasse im Zusammenhang mit Swissfirst-Transaktionen keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben, teilte das BVS in einem Communiqué mit.
Damit bestätigt das Amt die Ergebnisse einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young, die der Maschinenkonzern vor eineinhalb Wochen vorab bekannt gegeben hatte.
Der Bericht sollte Licht in die Vorgänge rund um den Kauf und Verkauf von Swissfirst-Aktien bringen.
Keine privaten Vermögensvorteile
Demnach wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass Portfoliomanager Jürg Maurer oder Mitglieder des Stiftungsrates der Rieter-Pensionskasse durch die Swissfirst-Transaktion private Vermögensvorteile erlangt hätten.
Ebenso wenig hätten sich Anzeichen ergeben, dass Maurer oder Stiftungsräte zur gleichen Zeit wie die Pensionskasse Wertpapiere von Swissfirst gehalten oder gehandelt hätten.
Vor dem Zusammenschluss der Swissfirst mit der Bank am Bellevue im September 2005 hatten mehrere Aktionäre - darunter die Rieter-Pensionskasse - der Swissfirst auf Aufforderung des damaligen Swissfirst-Chefs Thomas Matter Aktien verkauft.
Nach der Fusion war der Aktienkurs deutlich gestiegen. Daraufhin wurden Vorwürfe laut, dass den Pensionskassen Millionengewinne dadurch entgangen seien.
rr (Quelle: sda)
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