Mittwoch, 1. März 2006 / 18:27:45
Beim Schweizer Gänsesäger H5N1 nachgewiesen
Frauenfeld - Der in Genf gefundene Gänsesäger ist am Vogelgrippe-Virus verendet, das auch für Menschen gefährlich sein kann. Das EU-Referenzlabor in Weybridge bei London hat den hochpathogenen Virus-Typ H5N1 nachgewiesen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sei über den Befund informiert worden, sagte BVET-Sprecher Marcel Falk auf Anfrage. Das Bundesamt habe damit gerechnet, dass die hochpathogene Variante nachgewiesen werde.
Panik sei deswegen nicht am Platz: Die Schweiz habe die notwendigen Massnahmen bereits getroffen. In Genf und am Bodensee habe man nach den Vogelgrippe-Funden bereits so reagiert, wie wenn es sich um die gefährliche Variante handeln würde. Neue Massnahmen drängten sich nun nicht auf.
Der weibliche Gänsesäger war vor einer Woche im Genfer Hafenbecken tot aufgefunden worden. Am Sonntag hatte dann die Untersuchung im nationalen Referenzlabor in Zürich ergeben, dass die Ente mit dem H5- Virus infiziert war.
Weil in der Schweiz nur auf den Typ H5, nicht aber auf H5N1, getestet werden kann, wurde eine Probe zur weitergehenden Analyse nach Weybridge geschickt.
Grosse Überwachungszonen im Thurgau
Der zweite Fall von Vogelgrippe in der Schweiz hat schon 50 von 80 Thurgauer Gemeinden und 24 St. Galler Gemeinden in die Überwachungszone versetzt. Seit heute befinden sich fünf Thurgauer Gemeinden in zwei verschiedenen Vogelgrippe-Schutzzonen.
Der tote Schwan, bei dem das Vogelgrippevirus H5 gefunden wurde, war am Montag 200 Meter vor Egnach TG im Bodensee gefunden worden. Er sei damit das erste Vogelgrippe-Opfer auf der Schweizer Seite des Bodensees, sagte der Thurgauer Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer.
Noch unklar ist, ob der Thurgauer Schwan am aggressiven Virus H5N1 gestorben ist. Die Untersuchungen dazu sind noch im Gange.
Ob es im Thurgau noch mehr Schutzzonen geben wird, entscheidet sich nach Angaben von Kantonstierarzt Paul Witzig voraussichtlich am Donnerstag.
Katzen müssen nicht ins Haus
Anders als in der deutschen Nachbarschaft werden die Katzen in den Zonen nicht ins Haus verbannt. Und auch für die Hunde herrscht kein Leinenzwang.
Diese Massnahmen drängen sich in der Schweiz derzeit nicht auf, sagte BVET-Sprecher Falk gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Sie wären erst angebracht, wenn es zu einem Massensterben unter Vögeln und einer hohen Durchseuchung kommen würde.
smw (Quelle: sda)
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