Dienstag, 28. Februar 2006 / 21:00:37
Klare Kompetenzen im Falle einer Pandemie
Bern - Der Bund revidiert sein Epidemiegesetz. Die Revision ist nötig, weil der Bund im Falle einer Epidemie mehr Kompetenzen möchte.
Laut Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), soll der Gesetzesentwurf im Jahr 2007 vorliegen. «Es geht darum, dass der Bund bei einer nationalen gesundheitlichen Notlage verstärkt die Führung und Koordination von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen übernimmt», sagte Zeltner zu einem Bericht des «Tages-Anzeigers».
Nach Auffassung des BAG schützt das geltende Epidemiegesetz die Schweizer Bevölkerung angesichts der sich global verbreitenden und hochansteckenden Viren wie Sars oder aktuell der Vogelgrippe nicht mehr genügend. Hauptproblem sind die ungeklärten Zuständigkeiten zwischen Bund und Kanton.
Bei der allfälligen Ausrufung einer Pandemie hält sich der Bundesrat an die WHO. Da es einzelne Fälle gab, bei denen das Vogelgrippe- Virus auf den Menschen übertragen wurde, gilt für den Bund in seinen Präventionsmassnahmen heute schon die Pandemieverordnung. Die Kantone müssen den Massnahmen des Bundes Folge leisten.
Übergangslösung
Die Pandemieverordnung ist nur eine Übergangslösung. Laut Thomas Zeltner soll nun die Revision des Epidemiegesetzes vorangetrieben werden. Er rechnet damit, «dass ein neuer Gesetzesentwurf bis Mitte 2007 in die Vernehmlassung geht und dem Bundesrat im Jahr 2008 vorgelegt werden kann.»
Der Abschlussbericht des Vorprojektes liegt vor. Er benennt insgesamt zwölf Themen, in denen Verbesserungen möglich sind. Die Vernetzung von Mensch-Tier-Lebensmittel-Umwelt und die Zusammenarbeit des Bundes mit der WHO und der EU sind die wichtigsten Punkte.
bert (Quelle: sda)
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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Informationen über die Vogelgrippe (Influenza A H5N1), Hotline.
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