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Am Mittwoch waren 50 Thurgauer und 24 St. Galler Gemeinden zur Überwachungszone erklärt worden.

 
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Donnerstag, 2. März 2006 / 17:40:00

Zweite Vogelgrippe-Überwachungszone

Bern - Der zweite Fall von Vogelgrippe, der am Mittwoch publik wurde, hat nun auch im Appenzellerland zur Einrichtung einer Überwachungszone geführt.

Die Zone umfasst acht Ausserrhoder Gemeinden und Oberegg in Appenzell Innerrhoden.

Die Verfügung wurde vom Kantonstierarzt beider Appenzell erlassen, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei mitteilte. Die Einrichtung dieser Zone sind in Absprache mit den Behörden in St. Gallen und im Thurgau sowie mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) beschlossen worden.

Am Mittwoch waren 50 Thurgauer und 24 St. Galler Gemeinden zur Überwachungszone erklärt worden. Sie liegen im Umkreis von zehn Kilometern von Egnach im Kanton Thurgau. Dort war am Montag ein mit dem H5-Virus infizierter toter Schwan gefunden worden.

Vorschriften für Geflügel-Halter

Mit dem Einrichten der so genannten Überwachungszone sind für die Halter von Geflügel einige Vorschriften verbunden. Sämtliche Tiere müssen unter Dach. Geflügelhalter müssen zudem vor den Ställen Desinfektionswannen einrichten. Es herrscht die Pflicht zur Meldung von kranken oder toten Tieren ans Veterinäramt.

Während 14 Tagen darf das Geflügel nicht aus den Gemeinden transportiert werden, eine Ausnahme bildet der Weg zur Schlachtung. Im Weiteren dürfen keine Geflügelausstellungen durchgeführt werden.

bert (Quelle: sda)

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