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Ein Fall betraf ein Blässhuhn in Stein am Rhein(SH).

Bei Enten in Ramsen (SH) und Genf wurde ebenfalls Vogelgrippe nachgewiesen.

 
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www.vogelgrippe.info, www.entdeckt.info, www.faelle.info, www.fuenf.info

Freitag, 3. März 2006 / 17:50:00

Fünf neue Fälle von Vogelgrippe entdeckt

Bern - Die Vogelgrippe breitet sich weiter in der Schweiz aus: Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) meldete fünf weitere Fälle.

Insgesamt ist die Vogelgrippe damit bei sieben Wildvögeln nachgewiesen worden.

Drei der neuen Fälle wurden aus dem Kanton Schaffhausen gemeldet. Das H5-Virus wurde bei einem toten Schwan in der Stadt Schaffhausen, einer toten Ente in Ramsen und einem toten Blässhuhn in Stein am Rhein nachgewiesen. Zudem wurden im Genfer Parc Barton zwei Enten entdeckt, die mit dem H5-Virus infiziert waren.

Gefährliche H5N1-Variante?

Die Vogelkadaver werden nun ins EU-Referenzlabor Weybridge bei London geschickt. Dort soll geklärt werden, ob es sich bei dem Erreger um das hochansteckende H5N1-Virus handelt. In der Schweiz wurde die gefährliche Variante erst bei dem vor gut einer Woche im Genfer Seebecken entdeckten Gänsesäger nachgewiesen.

Wie das BVET weiter mitteilte, wurde bei 13 weiteren untersuchten Wildvögeln keine Vogelgrippe entdeckt. Insgesamt sind seit Oktober 2005 229 Vögel auf den Erreger hin untersucht worden, sechs wurden positiv getestet.

Weitere Fälle wahrscheinlich

Bei der intensivierten Wildvogel-Überwachung sei aber in den kommenden Tagen mit weiteren Fällen zu rechnen, schreibt das BVET in seiner Medienmitteilung. Die betroffenen Kantone haben Schutz- und Überwachungszonen einrichten. Solche bestehen nun in Genf, St. Gallen, Thurgau, beiden Appenzell, Zürich und Schaffhausen.

Die Schutzzone weist einen Radius von mindestens 3 Kilometern auf, die Überwachungszone einen solchen von mindestens 10 Kilometern. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht aus den Zonen gebracht werden. Verboten sind auch Geflügelmärkte oder -ausstellungen und die Vogeljagd. Ausserdem gilt ein Leinenzwang für Hunde. Ausserhalb der Schutzzonen gibt es - anders als in der EU - keine solche Pflicht.

Das Bundesamt erinnerte daran, dass die Vogelgrippe für die Bevölkerung keine direkte Gefahr darstelle und Spaziergänge an Gewässern und in der Natur ohne weiteres möglich seien.

bert (Quelle: sda)

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