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SVP-Nationalrat Christof Mörgeli hatte sich beim Ombudsmann der SRG darüber beschwert, dass er sich im Interview und auf dem «Heissen Stuhl» der «Rundschau» ungerecht behandelt fühlte.

 
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Sonntag, 2. Juni 2013 / 13:28:18

SRG-Ombudsmann kritisiert «Rundschau» wegen Mörgeli-Sendung

Zürich - Der Ombudsmann der SRG hat im Zusammenhang mit der Mörgeli-Berichterstattung in der Sendung «Rundschau» von Schweizer Radio und Fernsehen SRF zwei Beanstandungen des SVP-Nationalrats abgewiesen. Eine dritte Beanstandung einer Nachfolgesendung hiess er teilweise gut.

Ombudsmann Achille Casanova ging jedoch im Detail und teils auch kritisch auf die zahlreichen Beanstandungen ein, wie den drei Schlussberichten zu entnehmen ist, über welche «SonntagsBlick» und die «Schweiz am Sonntag» berichteten und die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegen.

In einer ersten Sendung warf die «Rundschau» Christoph Mörgeli vor, er habe zahlreiche unwissenschaftliche Doktorarbeiten durchgewinkt und damit seine Funktion als «Doktorvater» nicht richtig wahrgenommen. Auf dem «heissen Stuhl» konnte sich der SVP-Politiker danach während zehn Minuten zu den Vorwürfen rechtfertigen, wobei ihn der Moderator auch fragte, ob er nun als Nationalrat zurücktrete.

Der Medizinhistoriker fühlte sich durch den Beitrag und das Interview auf dem «heissen Stuhl» ungerecht behandelt und beanstandete die Sendung beim Ombudsmann.

Einseitiger Bericht

Der Filmbericht sei tatsächlich einseitig, urteilt Casanova in seinem Schlussbericht. Wichtige Aspekte seien ausgeklammert oder nicht vertieft worden. Die Frage nach dem Rücktritt aus dem Nationalrat sei «eine verfehlte Provokation» gewesen, weil sie Mörgelis politische und wissenschaftliche Arbeit in problematischer Weise vermischt habe.

Weil Mörgeli im Interview aber ausreichend Gelegenheit gehabt habe, die Vorwürfe zu widerlegen, könne er die Beanstandung dieser Sendung nicht unterstützen, schreibt der Ombudsmann in seinem Brief an Mörgeli. «Auch wenn ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen kann.» Aber das Sachgerechtigkeitsgebot sei in der gesamten Berichterstattung - Filmbericht und 'heisser Stuhl' - nicht verletzt worden.

Als «teilweise berechtigt» erachtet Casanova hingegen eine Beanstandung der «Rundschau»-Sendung vom 3. April 2013. Diese ging dem Thema nach, welche Fähigkeiten in der Schweiz für einen Doktortitel «Dr. med» notwendig sind.

Das Publikum habe sich über diese Hauptfrage «ungenügend eine eigene Meinung bilden» können, hält Ombudsmann Casanova in seinem Schlussbericht fest. Hier wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. «Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als teilweise berechtigt.»

Insgesamt hatte der Zürcher Nationalrat Mörgeli drei Sendungen - zwei der «Rundschau» und eine von «10vor10»- beanstandet.

Mörgeli ist mit diesen Entscheiden nicht zufrieden. Er will den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen, wie er auf Anfrage der sda sagte.

asu (Quelle: sda)

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