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Gemäss UBI waren die Beispiele im Beitrag tendenziös.

 
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www.beschwerde.info, www.rundschau.info, www.heisst.info, www.gegen.info

Donnerstag, 5. August 2004 / 18:15:36

UBI heisst Beschwerde gegen Rundschau gut

Bern - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Rundschau von SF DRS gutgeheissen. Der Beitrag thematisierte den Missbrauch von IV-Renten durch ausländische Staatsangehörige.

SF DRS dürfe in kritischer Weise Verfehlungen von ausländischen Staatsangehörigen thematisieren, hält die UBI in ihrem Entscheid fest. Ein Beitrag über solche Verfehlungen sei zulässig, selbst wenn er fremdenfeindliche Tendenzen unterstützen könnte.

Einzuhalten seien aber die Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot. Letzteres sei bei dem am 17. Dezember 2003 ausgestrahlten Rundschau-Beitrag verletzt worden, schreibt die UBI. Sie hiess die Beschwerde mit 6:2 Stimmen gut.

Dem Beitrag lag die These zu Grunde, der Rentenmissbrauch durch ausländische Staatsangehörige sei grösser als bisher angenommen. Zur Untermauerung der These wurden Beispiele gezeigt. Gemäss UBI waren diese jedoch tendenziös.

Im Beitrag seien zu Unrecht gestellte Rentenbegehren und missbräuchlicher Rentenbezug gleichgesetzt worden. Die dargestellten Beispiele hätten den relevanten Sachverhalt ausserdem nur so weit wiedergegeben, als er dazu diene, den Missbrauchstatbestand zu unterstützen, kritisiert die UBI.

Wesentliche Fakten wie das Verfahren und die Zuständigkeiten bei der Zusprechung einer IV-Rente seien dem Publikum nicht vermittelt worden. Insgesamt habe sich das Publikum keine eigene Meinung zur Dimension des Rentenmissbrauchs bilden können.

Zwei andere Beschwerden gegen die Rundschau hat die UBI abgewiesen. Es handelte sich um Beschwerden gegen einen Beitrag über SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli, der am 28. Januar 2004 ausgestrahlt worden war.

bert (Quelle: sda)

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