Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Christoph Mörgeli

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.ubi-entscheid.info, www.bundesgericht.info, www.moergeli.info, www.weiter.info

Sonntag, 8. Dezember 2013 / 13:06:25

Mörgeli zieht UBI-Entscheid ans Bundesgericht weiter

Zürich - SVP-Nationalrat und Titularprofessor Christoph Mörgeli ist mit dem Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) betreffend Berichterstattung zu seiner Rolle als Doktorvater nicht einverstanden. Mörgeli gelangt deshalb ans Bundesgericht.

Die UBI hat am Freitag einstimmig drei Beschwerden von Mörgeli abgewiesen. Das Schweizer Fernsehen (SRF) habe mit Beiträgen in zwei «Rundschau»-Sendungen sowie in «10 vor 10» über Mörgelis Rolle als Doktorvater das Programmrecht nicht verletzt, befand die UBI.

SRF berichtete kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich Dissertationen betreut und angenommen wurden. Zu dieser Zeit war Mörgeli als Titularprofessor und Konservator an Institut und Museum angestellt.

Wesentliche Punkte übergangen

Mörgeli kritisiert vor allem, dass die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei. Deshalb ziehe er das Urteil weiter, bestätigte er der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des «SonntagsBlicks».

Wie Mörgeli der sda weiter sagte, haben zwei Personen, die als Hauptzeugen bei SRF herangezogen worden waren, «gar nie bei mir promoviert». Auf diese Kritik sei die UBI nicht eingegangen und habe sich für nicht zuständig erklärt.

«Dies ist ungeheuerlich, niemand will zuständig sein», sagte Mörgeli weiter. Und dies, obwohl ihm SRF-Direktor Ruedi Matter ausdrücklich gesagt habe, dass die UBI dafür zuständig sei.

Ungeheuerlich sei auch das Verhalten von UBI-Präsident Roger Blum, so Mörgeli. Dieser hatte gegen Mörgeli getwittert. Dadurch sei er vorverurteilt worden, so Mörgeli. Zwar musste Blum bei der Abstimmung in den Ausstand treten. Aber wenn einem Präsidenten die Unvoreingenommenheit fehle, müsse dieser zurücktreten, fordert Mörgeli.

asu (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Christoph Mörgeli darf sich weiterhin Titularprofessor nennen
    Sonntag, 30. März 2014 / 14:20:37
    [ weiter ]
    Mörgeli zeigt seinen Ex-Chef an
    Donnerstag, 6. Februar 2014 / 16:46:00
    [ weiter ]
    Mörgeli lässt sich nicht entmutigen
    Donnerstag, 19. Dezember 2013 / 11:25:00
    [ weiter ]
    UBI weist Mörgelis Beschwerden ab
    Freitag, 6. Dezember 2013 / 19:53:00
    [ weiter ]
    Uni Zürich hält an Entlassung von Professorin fest
    Mittwoch, 4. Dezember 2013 / 10:33:00
    [ weiter ]
    Zürcher Uni - Rektor tritt wegen umstrittener Entlassung zurück
    Mittwoch, 6. November 2013 / 20:51:00
    [ weiter ]
    Christoph Mörgeli erstattet Strafanzeige gegen Kathy Riklin
    Samstag, 19. Oktober 2013 / 12:06:12
    [ weiter ]
    SRG-Ombudsmann kritisiert «Rundschau» wegen Mörgeli-Sendung
    Sonntag, 2. Juni 2013 / 13:28:18
    [ weiter ]
     
    Fernsehen
    Die Evolution der Online-Unterhaltung: Von Nachrichten zu Nischen-Live-Streams [ weiter ]
    Shopping
    Produkte zum Thema:
    Filmplakate
    Videos

    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG