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Christoph Mörgeli warf den Journalisten Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung vor.

 
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Dienstag, 26. August 2014 / 17:43:23

Staatsanwalt tritt nicht auf Mörgeli-Anzeige gegen «Rundschau» ein

Zürich - Die Zürcher Staatsanwaltschaft tritt nicht auf eine Strafanzeige von Christoph Mörgeli gegen drei «Rundschau»-Mitarbeiter ein. Der SVP-Nationalrat und Titularprofessor hat die Anzeige zu spät eingereicht.

Die «Rundschau» hatte im Frühling 2013 kritisch über die Art und Weise berichtet, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich Dissertationen betreut und angenommen wurden. Hauptsächlich war von dieser Kritik Christoph Mörgeli betroffen.

Im Mai 2014 hatte Mörgeli dann Anzeige gegen Redaktionsleiter Mario Poletti, Moderator Sandro Brotz und Redaktor Marc Meschenmoser erstattet. Er warf ihnen Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung vor.

Aus der Nichtanhandnahmeverfügung geht hervor, dass die Frist für eine solche Strafanzeige drei Monate beträgt. Die Sprecherin der Zürcher Oberstaatsanwalt bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine entsprechende Meldung von Tagesanzeiger.ch/Newsnet vom Dienstag.

Es ist nicht das erste Mal, dass Mörgeli eine Frist verpasst. Im Juni lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde ab, mit der er einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergezogen hatte. Auch damals ging es um die Fernsehsendung zu den Dissertationen. Doch Mörgeli hatte die angefochtene Schrift nicht rechtzeitig eingereicht.

Mangelnde Qualität und Betreuung

Nachdem die «Rundschau» Zweifel an der Qualität der von Mörgeli betreuten Doktorarbeiten erhoben hatte, liess die Universität Zürich eine repräsentative Zahl medizinhistorischer Dissertationen von internationalen Experten prüfen.

Diese kamen zu dem Schluss, dass Mörgeli zusammen mit seinem einstigen Chef Beat Rüttimann häufig mangelhafte Dissertationen abgesegnet hatte. Die schlechte Qualität führten die Experten auf eine unzureichende Betreuung der Doktorierenden zurück.

fest (Quelle: sda)

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