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Bei 274 Urteilen wegen Vergewaltigung kam es seit 2007 nur in 48 Prozent der Fälle zu einer unbedingten Strafe.

 
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Sonntag, 22. März 2009 / 14:36:16

Jeder vierte Vergewaltiger musste nicht ins Gefängnis

Bern - Über die Hälfte der verurteilten Vergewaltiger verbüsst weniger als die Hälfte oder gar nichts ihrer Strafe im Gefängnis. Bei 274 Urteilen wegen Vergewaltigung seit Anfang 2007 kam es nur in 48 Prozent der Fälle zu einer unbedingten Strafe.

In den Jahren 2005 und 2006 machten die unbedingten Strafen noch 77 Prozent der Urteile aus. Der Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ), Folco Galli, bestätigte entsprechende Zahlen, welche die Zeitung «Sonntag» veröffentlichte.

Grund für den Rückgang der unbedingten Strafe ist die Möglichkeit, eine Strafe teilbedingt auszusprechen. Solche Urteile sind mit dem revidierten Strafrecht seit dem 1. Januar 2007 möglich. Die Richter machten davon bei knapp einem Drittel Prozent der Vergewaltigungsurteile Gebrauch.

Der Anteil der bedingten Strafen veränderte sich gegenüber der vorherigen zwei Jahre nicht. Es waren jeweils 23 Prozent. Das heisst: Jeder vierte Mann, der eine Frau vergewaltigte, musste nicht ins Gefängnis. Seit Anfang 2007 geschah dies in 63 Fällen.

Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor. Die Richter können aber erst ab zwei Jahren eine unbedingte Strafe aussprechen.

tri (Quelle: sda)

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