Freitag, 5. Dezember 2008 / 15:00:27
Raser: Staatsanwalt fordert langjährige Freiheitsstrafe
Luzern - Ein Raser, der 2005 im Kanton Luzern den Tod zweier Mitfahrer verursacht hat, soll für 6,5 Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte habe die Strasse als Rennstrecke benutzt und den Tod von Menschen in Kauf genommen, erklärte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger plädierte vor dem Kriminalgericht Luzern auf eine bedingte zweijährige Strafe und eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger und nicht wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Sein Mandant sei kein Rennen gefahren.
Der Unfall ereignete sich in einer Juninacht auf der mit Tempo 100 signalisierten Umfahrungsstrasse von Malters. Der Angeklagte dürfte mit einem Tempo von 188 bis 222 Stundenkilometern in eine Kurve gefahren sein, wo ihm ein Auto entgegenkam.
Er verlor die Herrschaft über das Fahrzeug, das dann über die linke Strassenseite ins Unterholz geriet. Das Auto knickte einen Baum und flog auf 3,5 Meter Höhe gegen einen zweiten. Die drei Insassen wurden aus dem Wagen geschleudert. Der Lenker wurde schwer verletzt, seine beiden Freunde starben am Unfallort.
Keine Erinnerung
Der heute 28-jährige Automechaniker, der im Aargau eine Kontakt-Bar betreibt, gibt an, sich nicht an den Unfall zu erinnern. Er wisse nicht, wer gefahren sei. Gemäss eines Gutachtens kommt dafür aber nur der Angeklagte in Frage.
Für den Sttaatsanwalt war klar, dass der Angeklagte die öffentliche Strasse als Rennbahn benutzte und beweisen wollte, wie schnell er fahren könne. Er habe seinen Geschwindigkeitsrausch ausgelebt und es dem Zufall überlassen, ob es Todesopfer gebe oder nicht.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
ht (Quelle: sda)
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