Freitag, 12. Dezember 2008 / 06:55:00
Urteil gegen Raser in Luzern - Sechs Jahre Haft
Luzern - Der Raser, der 2005 in Malters LU den Tod zweier Mitfahrer verursacht hat, ist vom Luzerner Kriminalgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Verteidigung zieht das Urteil ans Obergericht weiter.
Für die fünf Mitglieder des Gerichtes ist es nicht erwiesen, dass der Angeklagte den Tod von Menschen in Kauf genommen hat. Sie folgten hier der Verteidigung und nicht dem Staatsanwalt.
Beim Strafmass zeigten die Richter indes Härte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine bedingte zweijährige Strafe.
Der Unfall ereignete sich in einer Juninacht 2005 auf der mit Tempo 100 signalisierten Umfahrungsstrasse von Malters. Der Angeklagte dürfte mit einem Tempo von mindestens 188 km/h in eine Kurve gefahren sein, wo ihm ein Auto entgegenkam.
Er verlor die Herrschaft über sein Fahrzeug. Es geriet über die linke Strassenseite ins Unterholz. Das Auto knickte einen Baum und flog auf 3,5 Meter Höhe gegen einen zweiten. Die drei Insassen wurden aus dem Wagen geschleudert. Der Lenker wurde schwer verletzt, seine beiden Freunde starben am Unfallort.
Keine Erinnerung
Der heute 28-jährige Automechaniker, der im Aargau eine Kontakt-Bar betreibt, gab vor Gericht an, sich nicht an den Unfall zu erinnern.
Zentral am Prozess war die Frage, ob der Angeklagte bei seiner Raserei die Tötung von Personen in Kauf genommen und somit eventualvorsätzlich gehandelt habe. Der Staatsanwalt bejahte dies.
Der Verteidiger hielt dagegen, ein Tempoexzess bedeute noch nicht Lebensgefahr. Der Unfall könne auch von den Steinen auf der Fahrbahn oder einem Tier verursacht worden sein.
bert (Quelle: sda)
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