Dienstag, 25. November 2008 / 22:39:36
Schmid war offenbar doch «vollumfänglich» informiert
Bern - Bundesrat Samuel Schmid war offenbar doch über das eingestellte Verfahren gegen Roland Nef bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vollumfänglich orientiert gewesen. Das zeigt ein vertrauliches Dokument, das «10vor10» präsentierte.
In dem Dokument über die Personensicherheitsüberprüfung erklärt der damalige Brigadier Nef zwei Wochen vor seinem Amtsantritt zum Armee-Chef:
«Der Departementschef VBS, Bundesrat Samuel Schmid, wurde durch mich inhaltlich vollumfänglich über das eingestellte Verfahren bei der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich orientiert.»
Schmid bestätigte diesen Sachverhalt am 14. Dezember 2007 mit seiner Unterschrift, wie aus dem im TV-Bericht gezeigten Papier ersichtlich ist. Sieben Monate später flog die Affäre um Roland Nef auf.
Schmid: Zu viel Vertrauen
An der Medienkonferenz vom 18. Juli 2008 wurde Schmid auf das Strafverfahren angesprochen. Schmid erklärte dazu: «Ich bin nicht darüber orientiert, was der exakte Inhalt ist. Ich bin darüber orientiert, dass es zum persönlich geschützten Kreis der Personen gehört.»
Die Fachstelle Personensicherheitsüberprüfung hatte gemäss dem TV-Bericht bei Nef ein Erpressungsrisiko erkannt. Deshalb war die Bedingung gestellt worden, dass Nef Bundesrat Schmid «inhaltlich vollumfänglich» über das eingestellte Verfahren informiert.
Bundesrat Schmid liess gegenüber «10vor10» des Schweizer Fernsehens über seinen Sprecher erklären: «Die Definition von inhaltlich vollumfänglich obliegt naturgemäss dem Informierenden.» Er, Bundesrat Schmid, habe zum Zeitpunkt der Unterschrift keinen Anlass gehabt, an der Vollumfänglichkeit zu zweifeln.
Seit Juli 2008 habe er mehrmals betont, dass er rückblickend bedaure, zu viel Vertrauen gehabt zu haben.
bert (Quelle: sda)
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