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Roland Nef hatte in Aussicht gestellt, dass die laufende Voruntersuchung bald eingestellt werde.

 
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Sonntag, 13. Juli 2008 / 19:08:31

Armeechef: Hängige Strafanzeige bei Ernennung

Bern - Wirbel um Armeechef Roland Nef: Zum Zeitpunkt seiner Ernennung war gegen ihn eine Strafanzeige wegen Nötigung seiner damaligen Lebenspartnerin hängig. Verteidigungsminister Samuel Schmid wusste davon, was nun die Politik auf den Plan ruft.

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats werde von Schmid und dem Gesamtbundesrat in dieser Sache Auskunft verlangen, sagte deren Präsident, der Zürcher SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger, gegenüber Schweizer Radio DRS.

Grund für Zuppigers Unmut: Die Strafanzeige war zum Zeitpunkt von Nefs Ernennung zum Armeechef im Juni 2007 noch hängig. Das bestätigte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Verteidigungsminister informiert

Verteidigungsminister Samuel Schmid sei jedoch darüber von Nef informiert worden. Gleichzeitig habe er Schmid in Aussicht gestellt, dass die laufende Voruntersuchung bald eingestellt werde. Tatsächlich ad acta gelegt wurde diese erst im Herbst 2007. Offen ist vorderhand, ob der Gesamtbundesrat bei der Ernennung Nefs über die hängige Strafanzeige Bescheid wusste.

Unzufrieden ist auch Denis Froidevaux, Vizepräsident der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt, das von Amts wegen verfolgt werde, sei im Prinzip ein Hinderungsgrund für eine Beförderung in der Armee, sagte er gegenüber dem Westschweizer Radio.

Dem hält das VBS entgegen, Nef sei vor seiner Beförderung ohne Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Auch sei der Armeechef bis heute weder straf- noch zivilrechtlich verurteilt worden.

bert (Quelle: sda)

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