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Mittwoch, 30. Juli 2008 / 17:13:19

Trotz Niederlage an der Urne: SVP wieder auf Kreuzzug

Bern - Trotz der Ablehnung ihrer Einbürgerungsinitiative durch den Souverän am 1. Juni setzt die SVP ihren Kreuzzug gegen «missbräuchliche» Einbürgerungen fort. Am Mittwoch wiederholten ihre Vertreter vor den Medien in Bern die Forderungen der Partei.

Auch nach der herben Niederlage an der Urne kämpfe die SVP weiterhin gegen die Verschleuderung des Bürgerrechts, sagte Parteipräsident Toni Brunner. Es brauche griffigere Kriterien. Für entsprechende Vorstösse im Parlament zähle die SVP nun auf die Unterstützung der anderen Parteien.

«Schweizer Qualität auch bei Einbürgerungen» lautet der Titel eines Positionspapiers der SVP. Die Partei bleibt überzeugt, dass es Massnahmen brauche, damit der Einfluss von fremden Kulturen, Mentalitäten und Religionen sowie die massenhaften Einbürgerungen schlecht integrierter Ausländer nicht weiter anwüchsen.

Vergangenheit durchleuchten

So solle der Schweizer Pass nur an Personen gehen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung C haben. Die Vergangenheit jedes Einbürgerungskandidaten müsse genau untersucht werden, einschliesslich Jugenddelikte und Verhalten in der Schule. Kriminelle und Renitente dürften nicht eingebürgert werden.

Der «Neuschweizer» müsse mündlich die Amtssprache jener Gemeinde beherrschen, in der er das Einbürgerungsgesuch stellt. Auch schriftliche Kenntnisse der Sprache seien nötig. «Wie soll jemand eigenständig abstimmen und wählen, wenn er die Stimmunterlagen nicht lesen kann», fragte die Zürcher Nationalrätin Natalie Rickli.

Die Einbürgerung einer ganzen Familie dürfe nur erfolgen, wenn jedes Mitglied sämtliche Voraussetzungen erfülle, verlangt die SVP. Bei den erleichterten Einbürgerungen fordert die Partei längere Fristen und Beschränkungen für Asylbewerber.

Pass auf Probe

Auch bleibt die SVP überzeugt, dass eine Nationalität «auf Probe» als Abschreckung für Kriminelle dienen würde. Einem «Neuschweizer» würde demnach sein Bürgerrecht entzogen, wenn er innert zehn Jahren nach der Einbürgerung ein schweres Strafdelikt begeht. Zwingend wäre der Entzug der Staatsbürgerschaft nach Verurteilungen zu langen Freiheitsstrafen.

Die SVP fordert zudem, dass in den Medienmitteilungen der Polizeien und Justizbehörden unterschieden wird zwischen Schweizern, kürzlich eingebürgerten Ausländern sowie Ausländern. Zudem sollen die Eingebürgerten während fünf Jahren in besonderen Sozial- und Kriminalitätsstatistiken separat erfasst werden.

Das Schweizer Volk habe das Recht, über die Missbrauchsquote innerhalb dieser besonderen Personenkategorie informiert zu werden, sagte der Walliser Nationalrat Oskar Freysinger. Die Transparenz würde es erlauben, die «schwarzen Schafe» zu erkennen.

fest (Quelle: sda)

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