Sonntag, 1. Juni 2008 / 14:59:42
Maulkorbinitiative: Initianten frustriert - Gegner erleichtert
Bern - Wie erwartet ist die Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» vom Volk haushoch verworfen worden. Das Initiativkomitee spricht von einem «schwarzen Tag für die direkte Demokratie».
Das Volksbegehren wurde mit 75,2 Prozent zu 24,8 Prozent abgelehnt. Alle 26 Stände winkten ab. Das deutlichste Nein steuerte mit 86,1 Prozent der Kanton Jura bei. Im Kanton Schwyz schnitt die Initiative mit einem Nein-Anteil von nur 59,2 Prozent am besten ab. In allen andern Kantonen lag der Nein-Anteil über 65 Prozent.
Die Initiative wollte den Behörden eine Informationstätigkeit vor den eidgenössischen Urnengängen weitgehend verbieten. Zulässig gewesen wären nur noch die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates im «Bundesbüchlein» und eine einmalige kurze Information durch das zuständige Regierungsmitglied.
Zeichen des Vertrauens
Das Vorhaben war von verschiedener Seite bekämpft worden. Verantwortungsvolle Behörden könnten die Information nicht einfach Interessengruppen überlassen, sagte Nationalrätin Christine Egerszegi (FDP/AG) vom überparteilichen Abstimmungskomitee gegen die Maulkorbinitiative.
Der Schweizerische Gewerbeverband sieht im klaren Nein ein Zeichen des Vertrauens der Bevölkerung in die Behörden. Diesen obliege es nun, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen.
«Übermächtige Verwaltung»
Die Initianten verhehlen ihren Frust nicht. Die Deutlichkeit des Volks-Neins beweise, wie übermächtig Regierung und Verwaltung geworden seien, sagte der Zürcher Anwalt Markus Erb vom Verein «Bürger für Bürger», der das Volksbegehren lanciert hatte.
Mit der Etikettierung «Maulkorb» hätten die Behörden dem Anliegen von Anfang an einen negativen Anstrich gegeben. Überdies seien die Initianten in eine rechtsbürgerliche Ecke gedrängt worden. Ähnlich argumentierten Vertreter der SVP, die das Volksbegehren als einzige der grösseren Parteien unterstützt hatte.
Kein Referendum
Trotz allen Frusts verzichtet das Initiativkomitee aber darauf, gegen den vom Parlament akzeptierten indirekten Gegenvorschlag das Referendum zu ergreifen, wie Erb sagte.
Damit ist der Weg frei für eine vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung. Damit werden die Leitlinien «umfassend, transparent, objektiv und verhältnismässig» für die Behördeninformation festgeschrieben. Zudem darf der Bundesrat keine Parole vertreten, die von der Empfehlung der Bundesversammlung abweicht.
fest (Quelle: sda)
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