Dienstag, 15. Juli 2008 / 16:24:09
Nefs Ex-Partnerin: Es ging nicht um häusliche Gewalt
Bern - Die ehemalige Partnerin von Roland Nef meldet sich in der Affäre um den Armeechef zu Wort: Ihre Strafanzeige sei nicht wegen häuslicher Gewalt erfolgt, liess sie über Nefs Anwälte mitteilen.
Die Rechtsvertreterin seiner früheren Partnerin habe am Montagabend ein Schreiben an seine Anwälte geschickt, schrieb Nef in einer persönlichen Mitteilung. Mit der Zustimmung seiner Ex-Partnerin mache er dessen Inhalt nun publik.
Er und seine Ex-Partnerin hätten sich nach Eingang der Strafanzeige vor der Staatsanwaltschaft gütlich geeinigt und Stillschweigen vereinbart, schreibt Nef. Es sei um eine private Angelegenheit gegangen.
Von Presse belästigt
Seine Ex-Partnerin empfinde die Diskussionen in den Medien als persönlichkeitsverletzend und fühle sich durch die Presse belästigt. An das damals vereinbarte Stillschweigen werde auch er sich halten.
Aus der Tatsache, dass die Voruntersuchung gegen ihn eingestellt worden sei, ergebe sich, dass es am öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung gegen ihn fehle, schreibt Nef weiter.
Verfahren war bereits eingestellt
Die Strafanzeige von Nefs Ex-Partnerin war von der «SonntagsZeitung» in ihrer letzten Ausgabe publik gemacht worden. Dass der Gesamtbundesrat vor der Ernennung Nefs zum Armeechef über die hängige Strafanzeige nicht informiert wurde, bestätigte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Montag.
Weil das Verfahren im Herbst 2007 formell und rechtskräftig eingestellt war, verzichtete Schmid darauf, den Bundesrat zu informieren. Eine Beförderung und der Amtsantritt als Armeechef wären laut VBS nicht möglich gewesen wären, wenn das Verfahren noch hängig gewesen wäre.
tri (Quelle: sda)
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