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Zwei Angeklagte wurden wegen Erschleichung einer Falschbeurkundung verurteilt.

 
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www.teilschuldsprueche.info, www.ismm-prozess.info

Mittwoch, 2. Juli 2008 / 11:12:10

Teilschuldsprüche im ISMM-Prozess

Zug - Das Zuger Strafgericht hat im Prozess gegen Manager des ehemaligen Sportrechtevermarkters ISMM/ISL drei Angeklagte freigesprochen und drei in Nebenpunkten zu Geldstrafen verurteilt. Zur Kasse gebeten wird auch der Fussballverband FIFA.

Die Anklage hatte den sechs Verantwortlichen des 2001 Konkurs gegangenen ISMM-Konzerns unter anderem Veruntreuung und Betrug im Umfang von über 100 Millionen Franken vorgeworfen und unbedingte Freiheitsstrafen von drei bis viereinhalb Jahren verlangt.

Das Gericht anerkannte jedoch in zwei Fällen bloss den Vorwurf der mehrfachen Erschleichung einer Falschbeurkundung. Einen Dritten verurteilte das Gericht wegen Veruntreuung eines vergleichsweise geringen Betrages von 90'000 Franken.

Zwei der ehemaligen ISMM-Kaderleute wurden zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 200 beziehungsweise 500 Franken verurteilt, der dritte zu einer solchen von 240 Tagessätzen à 350 Franken.

Das Gericht bezeichnete in der Urteilsbegründung das Verschulden als «nicht leicht» beziehungsweise «mittelschwer». Auf Bussen sei verzichtet worden, weil die Angeklagten entweder keine eigennützigen Motive gehabt oder einen grossen Teil der Untersuchungskosten zu tragen hätten.

FIFA-Ansprüche vorenthalten

Für die drei weiteren Angeklagten gab es vollumfängliche Freisprüche. Alle sechs erhalten Entschädigungen für die Umtriebe des Prozesses, einige zudem eine Entschädigung für unbegründete Untersuchungshaft.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall der internationale Fussballverband (FIFA). Im Frühling 2001 hatte er zwei ISMM-Manager angezeigt. Er warf ihnen vor, ihm Ansprüche in der Höhe von 70 Millionen Franken in betrügerischer Absicht vorenthalten zu haben.

Die Zuger Strafverfolgungsbehörde dehnte die Untersuchung auf vier weitere ISMM-Manager aus. Die FIFA zog ihre Anzeige 2004 wieder zurück. Als ehemalige Privatklägerin wurden der FIFA vom Gericht Untersuchungskosten von 118'000 Franken auferlegt.

Vorwürfe an FIFA

Die Angeklagten hatten der FIFA, der wichtigsten Geschäftspartnerin der 2001 Konkurs gegangenen ISMM, die Schuld dafür gegeben, dass es ihnen nicht gelungen sei, die Firma und damit die Arbeitsplätze zu retten.

Die Hauptvorwürfe an die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsführer der ISMM lauteten auf Veruntreuung und Betrug. Vorgeworfen wurden ihnen Delikte im Umfang von über 100 Mio. Franken. Sie sollen Gelder für TV-Übertragungsrechte dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Der Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren.

ht (Quelle: sda)

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