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Der «Beobachter» und die «Handelszeitung» waren vor Gericht erfolgreich.

 
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Dienstag, 27. Dezember 2011 / 14:00:31

FIFA steht neuer Ärger ins Haus

Zürich - Die FIFA hat eine Niederlage gegen den «Beobachter» und die «Handelszeitung» erlitten. Die Einstellungsverfügung eines Strafverfahrens gegen den Weltfussballverband und zwei seiner Funktionäre muss offengelegt werden. Dies hat das Zuger Obergericht entschieden. Die FIFA akzeptiert das Urteil.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hatte im letzten Jahr wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen die FIFA und zwei ihrer Funktionäre ermittelt. Diese sollen Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegengenommen haben.

Das Geld soll von der ehemaligen Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM stammen, die ihren Sitz in Zug hatte und TV-Übertragungsrechte vergab. Nachdem die Verdächtigen 5,5 Millionen Franken gezahlt hatten, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Der Schaden sei «in angemessenem Umfang wieder gut gemacht worden», teilte die Staatsanwaltschaft damals mit. Der «Beobachter» und die «Handelszeitung» verlangten daraufhin Einsicht in die Einstellungsverfügung - und erhielten nun Recht, wie aus dem Urteil des Obergerichtes hervorgeht, das der sda vorliegt.

FIFA zieht nicht vor Bundesgericht

Es bestehe «ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit» daran zu erfahren, unter welchen Umständen dieses Verfahren eingestellt worden sei, begründet das Obergericht seinen Entscheid. Die Verfahrenseinstellung werfe zahlreiche Fragen auf.

So etwa, ob es wirklich richtig gewesen sei, dass sich die Betroffenen hätten freikaufen können oder ob sie damit bevorzugt behandelt worden seien. Aufgrund der verfügbaren Informationen können nicht nachvollzogen werden, weshalb das Verfahren im Fall FIFA nicht weiter geführt worden sei.

Wie die FIFA auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte, verzichtet sie auf einen Weiterzug des Entscheids ans Bundesgericht. Die Akte zu öffnen entspreche dem Willen von FIFA-Präsident Sepp Blatter.

bert (Quelle: sda)

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