Mittwoch, 2. Juli 2008 / 20:08:00
FIFA muss im ISMM-Prozess zahlen
Das Zuger Sportgericht verurteilte die FIFA im Prozess gegen Manager des ehemaligen Sportrechtevermarkters ISMM/ISL zu einer Zahlung von rund 141'000 Franken. Drei Angeklagte von ISMM/ISL wurden freigesprochen und drei in Nebenpunkten Bussen auferlegt.
Der ehemalige ISMM-Generaldirektor Jean-Marie Weber muss 84 000 Franken zahlen, Hans-Jürg Schmid und Hans-Peter Weber wurden mit einer Busse von 30'000 respektive 12'000 Franken bestraft.
Die Anklage hatte den sechs Verantwortlichen des 2001 Konkurs gegangenen ISMM-Konzerns unter anderem Veruntreuung und Betrug im Umfang von über 100 Millionen Franken vorgeworfen und unbedingte Gefängnisstrafen von drei bis viereinhalb Jahren verlangt.
«Nicht kooperiert»
Die Zuger Strafverfolgungsbehörde dehnte die Untersuchung auf vier weitere ISMM-Manager aus. Ermittelt wurde auch wegen betrügerischem Konkurs und Gläubigerschädigung. Die FIFA zog ihre Anzeige 2004 ohne Begründung wieder zurück.
Als ehemalige Privatklägerin wurden der FIFA vom Gericht Untersuchungskosten von 118'000 Franken auferlegt. Zudem wurde sie verpflichtet, sich an der Entschädigung eines Angeklagten mit knapp 23'000 Franken zu beteiligen. Die FIFA habe «nicht immer nach Treu und Glauben» mit den Untersuchungsbehörden zusammengearbeitet und in einem zentralen Punkt falsche Angaben gemacht, sagte der Richter.
ht (Quelle: Si)
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