Montag, 10. März 2008 / 13:25:05
Bundesrat will sich weiter äussern können
Bern - Die Stimmberechtigten haben ein Recht auf freie Meinungsbildung. Deshalb müssen sie vor Volksabstimmungen auch die Meinung des Bundesrates kennen. Bundespräsident Pascal Couchepin und das Parlament lehnen daher die «Maulkorb-Initiative» ab.
Der neue Verfassungsartikel zur Krankenversicherung seinerseits bringe war nicht viel, habe aber die richtige Stossrichtung. Deshalb empfiehlt der Bundesrat Volk und Ständen für die Abstimmung vom 1. Juni ein Ja ohne Begeisterung.
Vor den Medien sprach Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Bern von einem «institutionalisierten Ja»: Der Bundesrat halte sich an die künftige Gesetzesbestimmung, dass er keine von der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten darf.
«Nützt nichts und schadet nichts», lautete Couchepins Verdikt über den eilig gezimmerten Gegenvorschlag zur zurückgezogenen SVP-Prämiensenkungsinitiative. Immerhin sei es sinnvoll, die knappe Verfassungsnorm über die Krankenversicherung auszubauen und dabei die heute schon geltenden wichtigsten Grundsätze festzuschreiben.
«Kein Blankoscheck»
Die «Maulkorb-Initiative» lehnt Couchepin indes ab. Die Stimmberechtigten haben ein Recht auf freie Meinungsbildung. Deshalb müssen sie vor Volksabstimmungen auch die Meinung des Bundesrates kennen.
Die Annahme der rechtsbürgerlichen Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» hätte zur Folge, dass der Bundesrat sich im Abstimmungskampf nicht mehr äussern könnte, sagte Couchepin. Es wäre nicht mehr möglich, dass Mitglieder der Landesregierung an kontradiktorischen Veranstaltungen in den Medien oder an Delegiertenversammlungen ihrer Parteien auftreten dürften.
Einen Blankoscheck habe die Landesregierung aber nicht, sagte Couchepin. Denn in seinem indirekten Gegenvorschlag verlange das Parlament, dass der Bundesrat sachlich, transparent und verhältnismässig über eine Vorlage informiere.
ht (Quelle: sda)
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