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Hans Fehr (SVP/ZH) meinte, dass die Initiative für freie Meinungsbildung und unverfälschte Stimmabgabe stehe.

 
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Montag, 17. Dezember 2007 / 22:08:16

Nationalrat verpasst Bundesrat keinen Maulkorb

Bern - Der Nationalrat will Bundesrat und Verwaltung eine Informationstätigkeit vor Urnengängen nicht weitgehend verbieten. Er lehnt wie der Ständerat die rechtsbürgerliche Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» ab.

Der Entscheid gegen die so genannte Maulkorb-Initiative fiel mit 104 gegen 52 Stimmen der SVP.

Der Nationalrat setzt auf einen vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag. Demnach soll der Bundesrat «kontinuierlich» schriftlich und mündlich über Abstimmungsvorlagen informieren.

Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz

Dabei soll er die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten.

Er soll keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Parole ausgeben.

SVP bat vergeblich um Zustimmung

Hans Fehr (SVP/ZH) bat vergeblich um Zustimmung zur Initiative, «aus Respekt vor der direkten Demokratie», die nicht gelenkt und manipuliert werden dürfe. Die Initiative stehe für freie Meinungsbildung und unverfälschte Stimmabgabe.

Vor der UNO-Abstimmung sei das Departement Deiss in ein Propagandaministerium verwandelt worden, sagte Fehr. Vor der Schengen-Abstimmung habe die Verwaltung mit Steuergeldern eine Schengen-Dublin-Informationskampagne durchgezogen. Dies seien nur zwei von vielen negativen Beispielen.

Widerspruch zur Bundesverfassung

Ein faktischer Maulkorb sei nicht angezeigt, entgegnete Louis Schelbert (Grüne/LU) namens seiner Fraktion. Ein solcher wäre im Widerspruch zur Bundesverfassung, wonach die Landesregierung der Bevölkerung ihre Politik erklären müsse. Behördenpropaganda sei schon mit geltendem Recht nicht vereinbar.

Neben dem Widerstreit der Parteimeinungen brauche es auch eine kontinuierliche und sachliche Information, damit irreführende und sachlich falsche Meinungen korrigiert werden könnten, sagte Bea Heim (SP/SO). Ziel müsse es sein, die freie Willensbildung der Stimmbürger zu ermöglichen.

Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz bat namens des Bundesrates um Ablehnung der Initiative. Der Bundesrat sei schliesslich zu Informationen im Vorfeld der Abstimmungen verpflichtet.

li (Quelle: sda)

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