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Pascal Couchepin: «Die Stimmberechtigten müssen auch die Sicht des Bundesrates kennen.»

 
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Montag, 5. Mai 2008 / 09:05:52

Bundesrat hält sich bei Abstimmungen zurück

Bern - Der Bundesrat soll sich aus Abstimmungskämpfen heraushalten. Das will die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda», über die Volk und Stände am 1. Juni entscheiden. Bundesrat und Parlament sind dagegen.

Nach Meinung des als rechtsbürgerlich geltenden Vereins «Bürger für Bürger» sind im Bund eigentliche «Propagandaministerien» entstanden. So werde das Volksbegehren offiziell mit dem empörenden Schimpfwort «Maulkorb-Initiative» schlecht gemacht.

Hintergrund der Initiative sind vorab aussenpolitische Vorlagen (UNO, EWR, Annäherung an die EU), bei denen sich im Urteil des Vereins der Bundesrat zu stark engagiert hat. Mit Hochglanzbroschüren, CDs und Mustervorträgen werde heute auf allen Medienkanälen mit einer «PR-Lawine» versucht, Vorlagen zu gewinnen.

Der Bundesrat empfiehlt mit dem Parlament, die Initiative abzulehnen. Die Stimmberechtigten hätten ein Recht auf freie Meinungsbildung. Deshalb müssten sie vor Volksabstimmungen auch die Sicht des Bundesrates kennen, sagt Bundespräsident Pascal Couchepin.

Folgen der Initiative

Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass der Bundesrat sich im Abstimmungskampf nicht mehr äussern könnte, erklärt Couchepin. Es wäre nicht mehr möglich, dass Mitglieder der Landesregierung an kontradiktorischen Veranstaltungen in den Medien oder an Delegiertenversammlungen ihrer Parteien auftreten dürften.

Ferner wäre es ausgeschlossen, dass Bundesrätinnen und Bundesräte in Interviews die Position der Landesregierung darlegen könnten. Der Bundesverwaltung wäre es verbaut, Zusatzinformationen zu einer Abstimmung gedruckt oder im Internet zu publizieren. So würde das Recht auf freie Meinungsbildung beschnitten.

In der direkten Demokratie wie der schweizerischen wäre es abwegig, dem Bundesrat den Mund zu verbieten: Davon ist Couchepin überzeugt. Vor einer Abstimmung müsse sich jedermann äussern dürfen. Jeder, der etwas zu sage habe, solle reden können. Und die Stimmberechtigten erwarteten vom Bundesrat, dass er seine Meinung kundtue.

Kein Blankocheck

Einen Blankoscheck habe die Landesregierung aber nicht, sagte Couchepin. Denn in seinem indirekten Gegenvorschlag verlange das Parlament, dass der Bundesrat sachlich, transparent und verhältnismässig über eine Vorlage informiere. Aggressive Abstimmungspropaganda sei unzulässig.

Das dem Referendum unterstellte Gesetz halte überdies fest, dass der Bundesrat keine von der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten dürfe, sagt Couchepin. Das sei aber bis auf zwei Ausnahmen (Stimmrechtsalter 18 im Jahr 1979 und Arbeitsgesetzrevision 1996) schon immer der Fall gewesen.

Laue SVP allein

Mit ihrer, allerdings nur lauen, Unterstützung der Initiative steht die SVP allein. FDP, CVP, SP, EVP, Liberale, Grüne und Grünliberale wollen zusammen verhindern, dass das Engagement der Behörden auf das Bundesbüchlein und eine Kurzinformation durch das zuständige Regierungsmitglied beschränkt wird.

Es gehe nicht an, den Stimmberechtigten in der intensivsten Phase der Willensbildung Informationen vorzuenthalten. Neben der oft emotionalen Kampagne der Parteien brauche es einen Bundesrat, der objektiv, ausgewogen und verhältnismässig informieren dürfe und auch Falschaussagen korrigieren könne.

rr (Quelle: sda)

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