Mittwoch, 19. Dezember 2007 / 11:46:54
Keine Einbürgerungen an der Urne
Bern - Einbürgerungen dürfen auch künftig nicht an der Urne erfolgen. Einzig die Gemeindeversammlung soll über Einbürgerungen entscheiden dürfen. Der Ständerat ist in der dritten Behandlungsrunde des Bürgerrechtsgesetzes dem Nationalrat gefolgt.
Die Nationalrat habe deutlich entschieden, erklärte Hansheiri Inderkum (CVP/UR) im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK).
Die SPK befürchte, dass bei einem Festhalten des Ständerats die Vorlage schlussendlich Schiffbruch erleiden könnte. «Wir haben lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.»
Entscheide zu Einbürgerungsgesuchen sollen demnach nur an den Gemeindeversammlungen zulässig sein. Es sollen dabei auch einige Personendaten bekannt gegeben werden dürfen, wie zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer und Integrationsgrad der Gesuchstellenden, nicht jedoch die Religionszugehörigkeit.
Gegenentwurf zu SVP-Volksinitiative
Die nun unter Dach gebrachte Vorlage aus dem Ständerat versteht sich als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative der SVP «Für demokratische Einbürgerungen». Beide Räte haben die Initiative abgelehnt, die voraussichtlich am 1. Juni 2008 zur Abstimmung kommt. Der Bundesrat wird den Termin im Januar noch fixieren.
Die Initiative der SVP will es den Gemeinden überlassen, ob die Gemeindeversammlung, das Parlament, die Exekutive, eine Kommission oder das Volk an der Urne das Gemeindebürgerrecht erteilen. Gegen den Entscheid soll es keine Beschwerdemöglichkeit geben.
Bundesrat, Nationalrat und Ständerat halten hierzu fest, der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
ht (Quelle: sda)
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