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Die Vorlage des Ständerates scheiterte an der Kommission.

 
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Montag, 19. Februar 2007 / 14:11:29

Bürgerrechtsgesetz an «unheiliger Allianz» gescheitert

Bern - Der Versuch des Ständerates, bei der Einbürgerung die direkte Demokratie mit dem Rechtsstaat zu versöhnen, droht zu scheitern. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beantragt mit 10 zu 9 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage.

Laut Parlamentsdiensten scheiterte die Gesetzesrevisio in der SPK an einer «unheiligen Allianz». Während die SVP die vorgeschlagene Beschwerdemöglichkeit gegen negative Entscheide ablehnt, will die Linke von Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen oder an der Urne nichts wissen.

Entbrannt war die Debatte nach zwei Urteilen des Bundesgerichts vom Juli 2003. Zum einen hob das höchste Gericht negative Einbürgerungsentscheide der luzernerischen Gemeinde Emmen als diskriminierend auf, zum andern erklärte es in einem die Stadtzürcher Fall Urnenabstimmungen zur Einbürgerung als verfassungswidrig.

Nach Ansicht des Bundesgerichts ist ein Einbürgerungsentscheid kein rein politischer Akt, sondern auch ein begründungspflichtiger und beschwerdefähiger Akt der Rechtsanwendung. Der Ständerat kam in der Folge zum Schluss, dass die Zuständigkeiten und die Anforderungen an das Verfahren im Bürgerrechtsgesetz klar geregelt werden müssten.

Entscheide müssen angefochten werden können

Auf eine Initiative von Thomas Pisterer hin versuchte die kleine Kammer, Demokratie und Rechtsstaat zu versöhnen. Eine Abstimmung über Einbürgerungsgesuche an der Urne oder an der Gemeindeversammlung soll zulässig sein, wenn vorher ein begründeter Ablehnungsantrag gestellt worden ist. Ein negativer Entscheide muss zudem vor Gericht angefochten werden können.

In der Nationalratskommission opponierte die SVP dieser Lösung, weil die Erteilung des Bürgerrechts ein rein politischer, nicht begründungspflichtiger Akt sei. Ihre Vertreter stellten sich hinter die SVP-Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», die Urnenabstimmungen wieder ermöglichen und jegliche Beschwerde ausschliessen will.

Gegen die Vorlage des Ständerates votierte aber auch die Linke. Für sie ist die Erteilung des Bürgerrechts ein reiner Verwaltungsakt, der nicht dem Stimmvolk an der Urne oder an der Gemeindeversammlung übertragen werden kann.

rr (Quelle: sda)

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