Mittwoch, 28. November 2007 / 18:18:58
Blocher-Affäre: GPK räumt Fehler ein
Bern - Die Subkommission der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat einen Zwischenbericht zu ihren Abklärungen zum Fall Holenweger veröffentlicht. Sie räumt dabei Kommunikationsfehler ein.
Da die Subkommission ihre Untersuchungen zu den Dokumenten, welche die deutsche Polizei bei dem Bankier Oskar Holenweger sichergestellt hatte, in dieser Legislatur nicht abschliessen kann, hat sie einen Standbericht zu Handen der neu zu konstituierenden GPK erarbeiten lassen. Dieser enthält eine exakte Chronologie.
Die Bundesanwaltschaft hatte die GPK informiert, dass es sich bei den Flipcharts Holenwegers «wahrscheinlich um einen Zeitplan zur Vorbereitung, Absetzung und Nachbehandlung des Bundesanwalts (wer tut was bis wann und informiert wen)» handle. Sie stellte Schnittstellen zu den Untersuchungen der Subkommission fest.
«CB» voreilig bestätigt
Die Subkommission beantragte bei der GPK die Fortführung ihrer Abklärungen, da nicht weniger als die Frage zur Diskussion stehe, ob es einen gezielten Plan gegeben habe, Bundesanwalt Valentin Roschacher zu schwächen oder abzusetzen, an dem politische Exponenten oder Behördenmitglieder beteiligt waren.
Subkommissionspräsidentin Lucrezia Meier-Schatz informierte die Medien am 5. September. Vor der GPK räumte sie später ein, dass sie vorsichtiger hätte informieren müssen und das Vorhandensein des Kürzels «CB» auf die Flipcharts nicht hätte bestätigen sollen. Die Medien deuteten CB als Christoph Blocher.
Fakten nicht gesichert
Die Berichterstattung der Subkommission ging laut dem Zwischenbericht davon aus, dass gewisse Fakten gesichert waren, was sich im Nachhinein als falsch erwies.
So stammt die Schrift auf den Flipcharts ausschliesslich aus der Hand Holenwegers. Zu keinem Zeitpunkt aber habe Meier-Schatz von einem Komplott gesprochen.
ht (Quelle: sda)
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