Mittwoch, 28. November 2007 / 15:42:49
Hönggerberg-Mord kommt vor Zivilgericht
Zürich - Der Todesschütze vom Hönggerberg wird von einem zivilen und nicht von einem Militärgericht beurteilt, wie Bundesrat Samuel Schmid gegenüber der Zeitung «La Liberté» sagte.
Der 21-Jährige, der am Freitag die Rekrutenschule abgeschlossen hatte, war vor der Tat noch kurz zuhause, sagt Schmid. Auch wenn er einen militärischen Tarnanzug trug und mit einem Armee-Gewehr schoss: Dieses «zuhause vorbeigehen» ist die Schnittstelle zwischen der Zuständigkeit von Militär- und Zivilgericht.
Es stehe zudem fest, dass am Ende der RS keine Taschenmunition abgegeben worden sei, sagt Schmid. Der junge Soldat hatte am Freitagabend in Zürich-Höngg ein ihm unbekanntes 16-jähriges Mädchen mit einem Schuss in der Oberkörper getötet. Die Jugendliche hatte mit ihrem gleichaltrigen Freund an einer Bushaltestelle auf den Bus gewartet. Plötzlich knallte ein Schuss und das Mädchen brach tödlich getroffen zusammen. Am Montag wurde der Schütze verhaftet.
Der junge Mann hatte am Montag gestanden, den Schuss abgegeben zu haben. Nähere Umstände sind noch nicht bekannt. Klar ist, dass Schütze und Opfer sich nicht kannten, wie die zuständige Staatsanwältin Catherine Nägeli gegenüber der SDA sagte. Im Tarnanzug und mit dem Gewehr war er kurz vor der Tat beim Tatort, der Bushaltestelle Hönggerberg, gesehen worden.
Untersuchungshaft
Er bleibt in Untersuchungshaft. Welcher Tatbestand dereinst eingeklagt wird, ist noch offen. Staatsanwältin Nägeli gab auch keine Auskunft darüber, ob der junge Schweizer mit chilenischen Wurzeln alkoholisiert war, ob er gezielt geschossen oder das Mädchen zufällig getroffen hatte.
Im September hatte der Nationalrat beschlossen, dass Wehrmänner keine Taschenmunition mehr nach Hause mitnehmen dürfen. Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey stellte im Schweizer Fernsehen die heutige Waffen-Regelung in Frage. Sie sei nur ein halber Schritt und regle die Situation offenbar nicht, sagte die Bundespräsidentin. «Die Diskussion wird weitergehen.»
fest (Quelle: sda)
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