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Für die Mehrheit des Nationalrats ist die Tradition wichtig, deswegen bleibt die Waffe in Besitz der Soldaten.

 
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Donnerstag, 27. September 2007 / 15:39:10

Taschenmunition muss künftig ins Zeughaus

Bern - Der Schweizer Wehrmann soll sein Sturmgewehr oder seine Pistole weiter zu Hause aufbewahren. Der Nationalrat hat mit 97 zu 76 Stimmen eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion abgelehnt.

Auslöser der Initiative war das Familiendrama um die ehemalige Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet, die von ihrem Mann mit einer Armeepistole erschossen worden war. Es gäbe weniger Tötungsdelikte und Suizide im Affekt, wenn die Waffe im Zeughaus aufbewahrt würde, argumentierte die SP.

Die Mehrheit des Nationalrates glaubt nicht, dass das Problem der Tötungsdelikte und Suizide gelöst würde, wenn die Ordonnanzwaffe nicht mehr privat aufbewahrt würde. Nur 34 Prozent der Tötungsdelikte würden mit Schusswaffen verübt, die Hälfte davon mit Armeewaffen.

Taschenmunition nur für Spezialeinheiten

Die Abgabe der Ordonnanzwaffe an den Wehrmann ausser und nach dem Dienst habe eine auf das Jahr 1874 zurückgehende Tradition, argumentierte die Mehrheit. Waffe und Schiesspflicht seien eng miteinander verbunden. Ohne die Heimabgabe würde das ausserdienstliche Schiesswesen in sich zusammenfallen.

Die Taschenmunition hingegen wird künftig nur noch jenen rund 2000 Wehrmännern nach Hause abgegeben, die für Ersteinsätze vorgesehen sind. Der Nationalrat überwies mit 100 zu 72 Stimmen eine entsprechende Ständeratsmotion.

Der Bundesrat ist damit beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage bis auf weiteres auf die Abgabe der Taschenmunition an alle 120'000 aktiven Armeeangehörigen zu verzichten. Verteidigungsminister Samuel Schmid erklärte sich bereit, die Motion umzusetzen.

ht (Quelle: sda)

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