Donnerstag, 22. November 2007 / 10:26:37
Swisscom muss schnelles Datennetz freigeben
Bern - Niederlage für die Swisscom vor der ComCom: Der Regulator zwingt die Ex-Monopolistin, den Konkurrenten den Zugang zum schnellen Datennetz zu kostenorientierten Preisen zu gewähren. Denn die Swisscom sei marktbeherrschend, teilte die ComCom mit.
Im Frühling hatte das Parlament die letzte Meile von den Ortszentralen bis zum Hausanschluss geknackt und den Zugang der Swisscom-Konkurrenz zum schnellen Datennetz (Bitstrom) für vier Jahre ins Gesetz aufgenommen.
Die Swisscom weigerte sich jedoch, den Konkurrenten ein Angebot zu kostenorientierten Preisen vorzulegen, mit der Begründung nicht marktbeherrschend zu sein.
Marktbeherrschung bestätigt
Aus diesem Grund reichte Sunrise Klage bei der Eidg. Kommunikationskommission ein (ComCom) ein. Nun kam die ComCom zum Schluss, dass die Swisscom bei den schnellen Datenleitungen marktbeherrschend sei. Dabei stützt sie sich auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko), die zum selben Urteil kam.
Um landesweit Breitbandinternet anbieten zu können, sind die Wettbewerber auf den Zugang zum flächendeckenden Netz der Swisscom angewiesen. Sie haben keine Ausweichmöglichkeiten.
Zersplitterte Kabel-Konkurrenz
Die Konkurrenz durch TV-Kabelnetznetzbetreiber, allen voran die Cablecom, reicht aus Sicht der ComCom nicht aus, die Swisscom unter genügenden Wettbewerbsdruck zu setzen. Die TV-Kabelnetznetzbetreiber hätten nur eine beschränkte Abdeckung und seien regional zersplittert, befand die Weko.
Dies zeige sich bei der bisherigen Entwicklung des Breitbandinternet-Marktes. Die Swisscom baue mit ihren ADSL-Verbindungen ihre Vorreiterrolle gegenüber den Kabelnetzbetreibern ständig aus, urteilte die Weko.
Swisscom prüft Weiterzug
Nun muss die Swisscom den Konkurrenten ein Angebot für die Mitbenutzung der ADSL-Anlagen vorlegen.
Die Swisscom ist mit dem Entscheid der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) über die Öffnung des schnellen Datennetzes nicht zufrieden. Die Ex-Monopolistin prüft einen Rekurs vor dem Bundesverwaltungsgericht.
bert (Quelle: sda)
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