Donnerstag, 12. Juli 2007 / 12:29:13
Minarett-Bau: Anwohner beim Bundesgericht abgeblitzt
Lausanne - Das geplante Minarett auf dem Dach des türkischen Gemeinschaftszentrums in Wangen bei Olten SO kann gebaut werden. Zwei Anwohner sind mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde als unbegründet ab. Es hatte sich nur mit dem Verfahren vor dem Solothurner Verwaltungsgericht zu befassen. Dieses hatte für den Bau im November 2006 grünes Licht gegeben. Nicht zu beurteilen hatte das Bundesgericht die baurechtliche Zulässigkeit des Minaretts.
Die Anwohner machten in Lausanne eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots geltend. Sie beschwerten sich darüber, dass das Verwaltungsgericht im November 2006 die Gerichtsverhandlung nicht verschoben hatte, obwohl die Gemeinde Wangen kurz zuvor noch neue Beweismittel eingereicht hatte.
Gericht habe nicht ordentlich gearbeitet
Ihnen sei nur ein knapper Werktag geblieben, um die neuen Unterlagen zu prüfen, argumentierten die Anwohner. Sie beanstandeten zudem, das Verwaltungsgericht habe trotz ihrer Anträge kein Gutachten zur religiösen Bedeutung des Minaretts eingeholt. Zudem habe das Gericht die Besucherfrequenzen nicht abklären lassen.
Für das Initiativkomitee «Gegen den Bau von Minaretten» deckt das Urteil des Bundesgerichts eine Lücke in der Verfassung auf. Es sei darum nötig, dass das Volk über das generelle Minarettverbot abstimmen könne, teilte das Initiativkomitee bereits am Mittwochabend mit.
Weitere Minarettbauten seien offensichtlich nur mit der Anfang Mai lancierten Verbotsinitaitive zu verhindern, heisst es in einer Mitteilung des Initiativkomitees.
fest (Quelle: sda)
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