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Christoph Blocher machte klar, dass ein Strafverfahren in beiden Ländern Bedingung für eine Ermittlung sei.

 
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Donnerstag, 21. Juni 2007 / 16:35:01

Schweiz und USA: Gemeinsam gegen den Terror

Bern - Die Schweiz und die USA wollen bei der Bekämpfung des Terrorismus künftig gemeinsam ermitteln können. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat mit 27 zu 0 Stimmen ein Abkommen gutgeheissen.

Zweck des Abkommens ist die Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung.

Voraussetzung für den Einsatz eines US-Schweizerischen Ermittlungsteams sind in beiden Staaten eröffnete Strafverfahren.

Massgebend ist jeweils das Recht des Staates, in dem die Ermittlungen geführt werden.

Nur wenige Fälle betroffen

Damit seien die Schweizer Parteirechte gewährleistet, sagte Franz Wicki (CVP/LU) als Präsident der Rechtskommission (RK).

Das Rechtshilfeabkommen mit den USA gelte weiterhin.

US-Ermittler hielten sich nur in wenigen konkreten Fällen in der Schweiz auf.

Unterschiedliche Justiz-Kultur

Das Zusammenarbeits-Abkommen an sich war in der kleinen Kammer nicht umstritten. Zweifel gab es dennoch.

Eugen David (CVP/SG) äusserte Bedenken zur Arbeit von US-Ermittlern in der Schweiz.

Dick Marty (FDP(TI) machte darauf aufmerksam, dass die USA nicht die gleiche Justiz-Kultur hätten wie die Schweiz.

Geheim- und Nachrichtendienst nicht betroffen

Bundesrat Christoph Blocher betonte, das Abkommen betreffe nur justiziable Verfahren vor Gericht und keine geheim- oder nachrichtendienstliche Aktivitäten.

Weil ein Strafverfahren in beiden Ländern Bedingung für gemeinsame Ermittlungen sei, müsse man keine Angst haben vor weiter gefassten Gesetzesauslegungen der USA.

Aus der Vergangenheit gelehrnt

Arbeiteten US-Ermittler in der Schweiz, würden sie geführt, und sie müssten sich ans Schweizer Recht halten.

Nach den Anschlägen vom 9. September 2001 in den USA habe es Missstände gegeben, weil die US- Beamten nicht geführt worden seien.

«Da gibt es nichts zu beschönigen, aber jetzt haben wir klarere Regeln.»

rr (Quelle: sda)

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