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Mario Corti bekommt auch fast eine halbe Million Franken Entschädigung. (Archivbild)

 
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www.freigesprochen.info, www.bruggisser.info, www.muehlemann.info, www.corti.info

Donnerstag, 7. Juni 2007 / 09:19:11

Corti, Bruggisser und Mühlemann freigesprochen

Bülach - Die Anklageschrift der Staatswanwaltschaft im Swissair-Prozess hat vor dem Gericht nicht stand gehalten. Alle Angeklagten sind vom Bezirksgericht Bülach freigesprochen worden. Allen voran Mario Corti, der letzte Konzernchef der bankrotten Swissair.

Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Anklage beim Bezirksgericht Bülach in keinem einzigen Punkt durchgedrungen. Auf vereinzelte Anklagepunkte stieg das Gericht nicht ein. Das Gericht sprach den Angeklagten insgesamt rund 3 Mio. Franken Prozessentschädigung zu.

Nicht Gründe für den Untergang der Swissair oder die Zuweisung von Schuld daran hatte das Gericht zu beurteilen, sondern ausschliesslich die in der Anklageschrift aufgeführten Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Diese erachtete das Gericht als nicht gegeben oder durch die Staatsanwaltschaft nicht bewiesen.

Im Fall der Zahlung von 150 Mio. Euro an die sanierungsbedürftige belgische Fluggesellschaft Sabena seien alle Angeklagten vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung freizusprechen, sagte der Gerichtsvorsitzende Andreas Fischer. In seiner Begründung führte Fischer aus, dass eine Pflichtverletzung nicht bewiesen sei.

Corti vollumfänglich freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft hatte für Mario Corti eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten gefordert, 6 Monate davon hätte Corti unbedingt absitzen müssen. Dazu forderte sie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 3000 Franken - total also 1,08 Mio. Franken, sowie eine Busse von 10'000 Franken.

Die Anklage lautete auf Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, ungetreue Geschäftsbesorgung, unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe, Misswirtschaft, Gläubigerbevorzugung und versuchte Gläubigerbevorzugung. Von diesen Anklagepunkten wurde Corti vollumfänglich freigesprochen.

Sämtliche anderen Angeklagten erhielten einen Freispruch. Der ehemalige Swissair-Konzernchef Philippe Bruggisser muss sich aber an den Gerichtskosten beteiligen. Die Staatsanwaltschaft kann den Fall vor die nächste Instanz weiterziehen.

rr (Quelle: sda)

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