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Das Zürcher Obergericht hat die Rekurse gegen die Urteile des Bezirksgerichts Bülach gutgeheissen.

 
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www.swissair-kadermann.info, www.gerichtskosten.info, www.ex-lot-chef.info, www.keine.info

Freitag, 6. Juni 2008 / 23:56:17

Keine Gerichtskosten für Ex-LOT-Chef und Swissair-Kadermann

Zürich - Der ehemalige Swissair-Kadermann Peter Somaglia und Ex-LOT-Chef Jan Litwinski müssen keine Gerichtskosten des Swissair-Prozesses übernehmen. Das Zürcher Obergericht hat ihre Rekurse gegen die Urteile des Bezirksgerichts Bülach gutgeheissen.

Dieses hatte die beiden zur Zahlung von zwei Drittel der errechneten Gerichtskosten in der Höhe von rund 17'000 respektive 24'000 Franken verpflichtet.

Begründet wurde die Kostenübernahme damit, dass Somaglia und Litwinski durch ihr Verhalten Anlass zur Eröffnung eines Strafverfahrens geboten hätten.

Das Obergericht hält eine Übernahme der Gerichtskosten aufgrund eines prozessualen Verschuldens indes für nicht gerechtfertigt, wie aus den Urteilen hervorgeht, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegen.

Bereits am Mittwoch wurde bekannt, dass so auch Ex-Swissair-Chef Philippe Bruggisser ein Teil der auferlegten Gerichtskosten erlassen wurde.

Höhere Entschädigung

Durch die vom Obergericht gutgeheissenen Rekurse erhöht sich nun die Prozessentschädigung der Freigesprochenen. Litwinski und Somaglia hätten die Gerichtsgebühr nämlich nicht bar bezahlen müssen. Stattdessen hat das Bezirksgericht die den beiden zustehende Prozessentschädigung im gleichen Verhältnis gekürzt.

Statt zwei Drittel der Gerichtskosten in Rechnung zu stellen wurden also die ungleich höheren Entschädigungszahlungen an den ehemaligen Chef der LOT und den einstigen Swissair-Kadermann um zwei Drittel reduziert.

Durch die Urteile des Obergerichts erhalten Litwinski und Somaglia nun die volle Entschädigung. Diese beträgt bei Somaglia 70'049.80 Franken, bei Litwinski 96'768 Franken.

bert (Quelle: sda)

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