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Es wird weiter über die Definition von gefährlichen Hunden diskutiert.

 
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Freitag, 20. April 2007 / 07:20:33

Gefährliche Hunderassen sollen verboten werden

Bern - Nach der tödlichen Pitbullattacke auf einen Buben in Oberglatt ZH im Dezember 2005 will eine Nationalratskommission den «Hundefrieden» wiederherstellen. Sie hat dazu einen Verfassungs- und einen Gesetzestext mit 16 zu 3 Stimmen verabschiedet.

Die Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur (WBK) möchte dafür sorgen, dass Spaziergängerinnen und Spaziergänger angstfrei Hunden begegnen können, weil sie sicher sein dürfen, dass diese harmlos sind, sagte Präsidentin Kathy Riklin (CVP/ZH) vor den Medien. Der WBK-Entwurf geht drei Monate in Vernehmlassung.

Volk und Stände müssen zu den Massnahmen gegen gefährliche Hunde Stellung nehmen. Denn Voraussetzung für ein Eingreifen des Bundes ist eine Verfassungsänderung. Der Bund soll die Kompetenz erhalten, zum Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Tiere, die von Menschen gehalten werden, Vorschriften zu erlassen.

Bei der Volksabstimmung müsse der genaue Gesetzestext vorliegen, sagte Heiner Studer (EVP/AG), der die WBK-Subkommission präsidiert hatte. Die WBK erwarte vom Bundesrat keine Liste verbotener Rassen, sondern einen Kriterienkatalog, wie Hunde als harmlos, allenfalls gefährlich oder ganz gefährlich klassifiziert werden können.

Dabei soll der Bundesrat den Rassetyp, die Körpergrösse und das Gewicht des Hundes in erwachsenem Zustand berücksichtigen. Auf jeden Fall verboten würden Pitbull-Kampfhunde und Pitbullartige, sagte Studer. Bei Rottweilern oder Deutschen Schäfern müsse der Tierarzt die Unbedenklichkeit feststellen.

li (Quelle: sda)

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