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Für die Haltung von grossen Hunden wird eine anerkannte praktische Ausbildung vorausgesetzt.

 
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Donnerstag, 10. Mai 2007 / 11:36:40

Haftpflichtversicherung für Hunde in Zürich

Zürich - Hundehalter werden im Kanton Zürich künftig stärker in die Pflicht genommen. Gemäss dem neuen Hundegesetz haben alle eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Haltung gewisser Hunderassen ist an zusätzliche Anforderungen gebunden.

Ob Rottweiler, Riesenschnauzer oder Rehpinscher: Jeder, der im Kanton Zürich einen Hund halten will, muss künftig eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken abschliessen.

Dies will das neue kantonale Hundegesetz so, das Regierungsrat Ruedi Jeker und Kantonstierärztin Regula Vogel präsentierten.

Zwei Listen

Zusätzliche Regelungen gibt es für die Haltung von grossen, massigen Hunden sowie von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential. Das Gesetz führt diese Arten in zwei Rassetyplisten auf.

Zur Liste I gehören Rottweiler, Dobermann und Schäferhunde, aber unter anderem auch Sennenhunde und grosse Windhunde sowie Bernhardiner und Labradore. Sie alle machen mit insgesamt rund 30 000 Tieren etwa die Hälfte aller Hunde im Kanton aus. Für ihre Haltung ist der Nachweis einer anerkannten praktischen Ausbildung in Hundehaltung und -erziehung nötig.

Die Liste II umfasst zurzeit die vier Rassen der bekannten «Kampfhunde»: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier. Für ihre Haltung verlangt das Gesetz neben der Ausbildung eine Haltebewilligung. Sie wird nach einer Prüfung von Tier, Halter und Haltungesbedingungen ausgestellt.

Auch die schon heute geltende Pflicht, Vorfälle mit aggressiven Hunden oder Hundebisse zu melden, ist im Gesetz festgeschrieben. Eine Meldung zieht eine Überprüfung und geeignete Massnahmen nach sich. Die schärfste Massnahme ist ein Hundehalteverbot.

bert (Quelle: sda)

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