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Kampfhunde sind im Thurgau nicht generell verboten.

 
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www.kampfhundeverbot.info, www.thurgau.info, www.kein.info

Mittwoch, 15. August 2007 / 13:25:29

Kein Kampfhundeverbot im Thurgau

Frauenfeld - Es wird im Thurgau kein generelles Verbot potentiell gefährlicher Hunde geben. Der Grosse Rat hat ein solches in der ersten Lesung des kantonalen Hundegesetzes mit grossem Mehr abgelehnt.

Ein Verbot hatte die SP angeregt. Die Mehrheit des Rats folgte aber der Argumentation, dass ein generelles Verbot kontraproduktiv wäre. Zwar würden bestimmte Hunderassen verboten, dafür würden dann andere Hunde «scharf» gemacht.

Ziel müsse es sein, Halterinnen und Halter zu schulen und dafür zu sorgen, dass nur geeignete Personen eine Halterbewilligung bekämen. Die Halterbewilligung erhält nur, wer einen ungetrübten Leumund aufweist.

Zudem muss die Person volljährig sein. Sie darf keine Vorstrafen wegen Drogen- oder Gewaltdelikten oder wegen Zuhälterei aufweisen. Zuvor war festgelegt worden, dass Halterinnen und -Halter von Hunden mit einem Rassegewicht von mindestens 15 Kilo innerhalb eines Jahres einen Hundeerziehungskurs besuchen müssen.

Veterinäramt vergibt Halter-Bewilligungen

Die Halter-Bewilligungen erteilen wird das kantonale Veterinäramt. Dieses soll dafür um eine Stelle aufgestockt werden. Die Kosten für die Bewilligung sollen die Hundehalter bezahlen. Sie kann das bis zu 2000 Franken kosten.

Ausserdem können Hunde - wie bereits bisher - eingezogen und getötet werden, wenn sie andere gefährden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

tri (Quelle: sda)

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