Mittwoch, 28. Februar 2007 / 13:06:00
SAir-Prozess: Klagehagel der Verteidiger
Bülach - Im Swissair-Prozess hat der Verteidiger der ehemaligen Verwaltungsrätin Vreni Spoerry einen Freispruch gefordert. Die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Gläubigerschädigung entbehrten jeder Grundlage.
Der Verwaltungsrat der SAirGroup habe bei der im März 2001 beschlossenen Restrukturierung der Tochtergesellschaft SAirLines gemäss seinen Rechten und Pflichten gehandelt, erklärte Spoerrys Verteidiger Peter Bettoni vor Gericht in Bülach.
Selbst wenn die SAirLines überschuldet gewesen wäre, wie es die Staatsanwaltschaft behaupte, hätte der Verwaltungsrat nicht anders entscheiden können. Laut Bettoni bildeten die SAirGroup und die SAirLines eine eng verflochtene Schicksalsgemeinschaft.
Die SAirLines sei aber weder Ende 2000 noch im März 2001 überschuldet gewesen, betonte Spoerrys Verteidiger. Dasselbe gelte für die SAirGroup. Dabei verwies er auf die Berichte von grossen Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Der Verwaltungsrat der SAirGroup habe sich auf diese Beurteilungen verlassen können.
Kein Schaden zu Lasten der SAirGroupe
Durch die Restrukturierung der SAirLines sei kein Schaden zu Lasten der SAirGroup oder der SAir-Group-Gläubiger entstanden, sagte der Verteidiger. Die Vorwürfe der Gläubigerschädigung sowie der ungetreuen Geschäftsbesorgung seien nicht nachzuvollziehen.
Entscheidend sei zudem, was der Verwaltungsrat der SAirGroup anfangs 2001 gewusst habe, sagte Bettoni. Damals habe es keinen Grund gegeben, am Fortbestand der Swissair-Gruppe zu zweifeln. Ein Vorsatz, Konzern oder Gläubiger zu schädigen, sei nicht erkennbar. Darum könne das Urteil nur ein Freispruch sein.
Zum Schluss der Gerichtsverhandlung sagte die Angeklagte in einer persönlichen Erklärung, als Verwaltungsrätin alles für die Fortführung des Unternehmens getan zu haben. Dass diese Bemühungen von der Anklage als kriminelle Machenschaften bezeichnet würden, treffe sie sehr, sagte Spoerry.
dl (Quelle: sda)
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