Dienstag, 27. Februar 2007 / 09:36:40
Swissair-Prozess: Kritik am Gutachten
Bülach - Im Swissair-Prozess hat auch der Anwalt von Ex-Verwaltungsrat Antoine Höfliger kein gutes Haar an der Anklageschrift gelassen. Diese sei widersprüchlich und nicht nachvollziehar, sagte Thomas Wirz.
Wirz forderte für seinen Mandanten erwartungsgemäss einen Freispruch.
Der Anwalt von Antoine Höfliger sezierte in seinem Plädoyer die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in mitunter süffisantem Ton und wies sämtliche Vorwürfe Punkt für Punkt zurück.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ganzen ehemaligen Verwaltungsrat vor, die Airline-Tochter SAirLines im Wissen um eine Überschuldung des Konzerns restrukturiert zu haben. Damit hätten die Verwaltungsräte die Gläubiger in Milliardenhöhe geschädigt.
Antoine Höfliger soll dies mit acht Monaten Freiheitsstrafe, mit einer Geldstrafe von total 36 000 Franken bedingt, sowie einer Busse von 10 000 Franken büssen.
Genügend Eigenkapital
Die SAirGroup sei zum Zeitpunkt der Restrukturierung nicht überschuldet gewesen, sagte Wirz.
Der Konzern sei im Frühjahr 2001 hinreichend mit Eigenkapital ausgestattet gewesen. Ein Schaden für die Gläubiger sei nicht entstanden.
Bei ihren Darstellungen widerspreche sich die Staatsanwaltschaft selber, sagte Wirz. Dies geschehe «wissentlich zu Lasen der Angeklagten». «Das ist rechtsstaatlich bedenklich.»
Plädoyer «ziemlich unbekümmert»
Die Staatsanwaltschaft habe sich überdies verschiedentlich korrigieren müssen, sagte Wirz.
Ihr Plädoyer sei im Hinblick auf die Anklageschrift «ziemlich unbekümmert gewesen». Die Staatsanwaltschaft könne aber nicht einfach mit einem Plädoyer die Anklageschrift korrigieren.
Wirz verwehrte sich auch dagegen, dass die Swissair wegen der «verfehlten Umsetzung der Hunterstrategie und wegen der Untätigkeit der Schönwettercrew im Verwaltungsrat» gescheitert sei, wie es Staatsanwaltschaft salopp behauptet habe. «Diese Leuten machen es sich etwas gar einfach», sagte Wirz.
rr (Quelle: sda)
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