Freitag, 23. Februar 2007 / 11:40:33
Freispruch für Schorderet gefordert
Bülach - Im Swissair-Prozess hat der Anwalt von Ex-Finanzchef Georges Schorderet die Anklage gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Die Anklage beinhalte falsche, nicht nachgewiesene Behauptungen.
«Georges Schorderet bestreitet den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wie auch den Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung», sagte Rechtsanwalt Christoph Hohler vor dem Bezirksgericht Bülach.
Durch den Restrukturierungsbeschluss vom 24. März 2001 seien weder die SAirGroup noch deren Gläubiger geschädigt worden.
Es sei falsch, «dass bei der SAirGroup ab dem Jahre 2000 der finanzielle Handlungsspielraum fehlte, die Zahlungsfähigkeit der Gruppe bedroht und deren Eigenkapital gefährdet war.»
Zudem sei weder die SAirGroup noch die Tochtergesellschaft SAirLines Ende Dezember 2000 überschuldet gewesen. Die Behauptung sei unrichtig, «dass mit dem Bankrott der gesamten Gruppe gerechnet werden musste».
Staatsanwaltschaft sei verpflichtet
Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet gewesen, den durch die eingeklagten Handlungen und Unterlassungen bewirkten Vermögensschaden für die SAirGroup und deren Gläubiger aufzuzeigen. Damit hätte die Anklage die Differenz für die Gläuber mit und ohne die eingeklagten Pflichtverletzungen darstellen müssen.
Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für einen Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wie auch den Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung seien nicht gegeben. Georges Schorderet sei freizusprechen.
Auch den Vorwurf der Urkundenfälschung durch den Ex-Finanzchef wies Hohler zurück: «Georges Schorderet hat zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt oder auch nur in Kauf genommen, rechtlich erhebliche Tatsachen falsch zu bekunden.»
Die Anklage wirft Schorderet vor, durch Rückdatierung von einem Dokument die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der SAirLines per 29. Dezember 2000 falsch dargestellt zu haben.
dl (Quelle: sda)
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