Donnerstag, 22. Februar 2007 / 09:56:33
Freisprüche gefordert
Bülach - Im Swissair-Prozess hat der Verteidiger des ehemaligen SAirGroup-Chefs Philippe Bruggisser einen Freispruch vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung gefordert.
Beurteilen muss das Bezirksgericht Bülach die Übertragung der Beteiligung am Reservierungssystem Galileo vom SAirGroup-Konzern in die Flugtochter SAirLines im Dezember 2000. Nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft entstand dadurch ein Schaden von über 100 Mio. Fr. zu Lasten der SAirGroup.
Diese Transaktion sei nicht als Sanierungsmassnahme gedacht gewesen, sagte Bruggissers Verteidiger Lorenz Erni vor Gericht. Vielmehr sei ein bereits 1996 getroffener Entscheid vollzogen worden, weil nun die Rahmenbedingungen dafür stimmten. Gleichzeitig sei die Bilanz der SAirLines verbessert worden.
Die SAirLines AG sei Ende 2000 nicht überschuldet gewesen, widersprach Erni der Darstellung der Anklage. Weder die Bilanzen von SAirGroup und SAirLines noch Berichte von Wirtschaftsprüfern hätten Hinweise auf eine Überschuldung geliefert.
Weil der SAirGroup kein Schaden entstanden sei, breche der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung in sich zusammen, erklärte Bruggissers Verteidiger. Damit stehe auch fest, dass von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht keine Rede sein könne.
Ungetreue Geschäftsbesorgung
Auch der Verteidiger von Eric Honegger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Millionen-Zahlung an die Sabena liege nicht vor, sagte Verteidiger Markus Hug.
Dem ehemaligen Konzernchef und Verwaltungsratspräsidenten der SAirGroup Honegger wirft die Zürcher Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Dabei geht es um eine im Februar 2001 bewilligte Kapitalspritze von 150 Mio. Euro für die belgische Fluggesellschaft Sabena.
Nach Ansicht des Verteidigers geht aus der Anklage nicht hervor, welche gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen Honegger verletzt haben solle.
rr (Quelle: sda)
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