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«Wir brauchen keine Ratschläge», sagte Calmy-Rey.

 
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Samstag, 6. Januar 2007 / 12:18:34

Calmy-Rey kontert französische Vorwürfe

Bern - Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey kontert die Kritik an der Schweizer Steuerpolitik aus Frankreich. Dort bleibt der hiesige Fiskus ein Wahlkampfthema. Calmy-Rey forderte «etwas mehr Respekt gegenüber der Schweiz».

«Die Schweizer Steuergesetze sind transparent. Es ist an der Schweizer Bevölkerung zu entscheiden, ob sie geändert werden sollen.»

«Wir brauchen keine Ratschläge», erklärte sie am Freitag in der Tagesschau des Westschweizer Fernsehens TSR.

Frankreich müsse der Schweiz im Steuerwettstreit mit etwas mehr Respekt begegnen.

«Taktlose» Schweiz

Arnaud Montebourg, der Sprecher der sozialistischen Präsidentschaftskandidatin Segolène Royal, hatte der Schweiz am Dienstag in einem Artikel in der Zeitung «Libération» «raubtierhafte Praktiken» im Steuerwettbewerb vorgeworfen. Die Schweiz sei eine «taktlose Nachbarin».

Gegenüber dem Tessiner Fernsehen TSI bekräftigte Montebourg, dass «die grosse Debatte über Steuerpolitik und Steuerdumping erst begonnen habe». Die Diskussionen müssten aber «ruhig, ohne Polemik» geführt werden.

«Geschickte» Steuerpolitik

Derweil billigt Patrick Devedijan, der politische Berater des konservativen Präsidentschaftskandidaten Nicolas Sarkozy, der Schweiz zu, dass ihre Steuerpolitik «nicht ungeschickt» sei, denn sie verschaffe dem Land Wohlstand.

Als Franzose wünsche er sich, dass künftig Schweizer wegen attraktiverer Steuern nach Frankreich zögen, erklärte Devedijan gegenüber «Le Matin». «Das ist offensichtlich ein unrealistischer Traum», fügte er an.

Seit der Steuerflucht des erfolgreichsten französischen Rocksängers Johnny Hallyday in die Schweiz sind Steuern eines der dominierenden Themen des Wahlkampfs in Frankreich.

Europäische Kritik

Anwürfe gegen das Schweizer Steuersystem kommen nicht allein aus Frankreich. Zwischen der EU und der Schweiz herrscht seit geraumer Zeit ein Steuerstreit. Brüssel kritisiert, dass Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz von der kantonalen Gewinnsteuer befreit sind. Dies verletze das Freihandelsabkommen von 1972.

bert (Quelle: sda)

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