Dienstag, 5. Dezember 2006 / 14:10:14
WWF zeigt Walliser Staatsrat an
Zürich/Sitten - Der WWF Schweiz hat Strafanzeige gegen den Walliser Staatsrat Jean- René Fournier eingereicht. Damit hat die Umweltorganisation wahrgemacht, was sie nach dem Abschuss eines Wolfes im Unterwallis angekündigt hat.
Fournier habe den Befehl zum Abschuss des geschützten Tieres gegeben, obwohl dafür keine rechtskräftige Bewilligung vorlag, begründete der WWF seine Anzeige in einem Communiqué. Die Untersuchungsbehörden müssten nun abklären, ob sich der Politiker und allenfalls andere Beteiligte strafbar gemacht hätten.
Am gleichen Tag deponierte der WWF eine Aufsichtsbeschwerde ans Walliser Kantonsparlament. Damit ziehe er einen Entscheid des Gesamt- Staatsrates weiter, der eine Aufsichtsbeschwerde gegen Fournier abgelehnt hatte. Mit seinem Vorgehen will der WWF vorab einen weiteren «illegalen Wolfsabschuss» verhindern.
Wolf erlegt
Im Chablais wurde am frühen Morgen des 21. November ein Wolf geschossen. Es soll sich dabei mit grosser Wahrscheinlichkeit um jenes Raubtier handeln, das im September im Val d´Illiez VS über 30 Schafe gerissen haben soll.
Der zuständige Staatsrat Jean-René Fournier hatte darauf am 11. Oktober, abgestützt auf das Schweizer Wolfskonzept, eine Abschussbewilligung für den Wolf aus dem Val d´Illiez erteilt. Zugleich aberkannte er einem eventuellen Rekurs gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung.
Mehrere Wölfe?
Damit war der WWF nicht einverstanden. Für dessen Experten war nicht eindeutig geklärt, ob die Schafsrisse nicht aufs Konto von mehreren Wölfen gingen. Der WWF reichte daher Rekurse ein, um den Abschuss zu verhindern.
Das Kantonsgericht hatte die Regierung zweimal schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Abschussbewilligung gegen den Wolf wegen eines vom WWF eingereichten Rekurses aufgeschoben werden muss. Die Wildhüter müssten den Entscheid zum Rekurs abwarten, bevor sie zur Tat schritten, hatte das Gericht beschieden.
fest (Quelle: sda)
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