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Der Befehl zum Abschuss des Wolfes sei laut Jean-René Fournier legal erfolgt.

 
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Mittwoch, 7. Februar 2007 / 11:53:28

Walliser Staatsrat verteidigt Wolf-Abschuss

Sitten - Das Hin und Her um den abgeschossenen Walliser Wolf geht weiter: Nachdem das Kantonsgericht dem WWF recht gegeben hatte, verteidigte Staatsrat Jean-René Fournier im Grossen Rat erneut das Vorgehen der Walliser Regierung.

Der Befehl zum Abschuss des Wolfes sei legal erfolgt, sagte Fournier in seiner Antwort auf eine Interpellation von Marylène Volpi Fournier (SP).

Sie warf der Regierung vor, bei der Abschusserteilung einen Entscheid des Kantonsgerichts übergangen zu haben.

Vorschlag der interkantonalen Kommission

Die Kantonsregierung habe sich «wörtlich» an das Schweizer Wolfskonzept gehalten, erwiderte Fournier. Die Abschussgenehmigung sei nicht vom Grossen Rat, sondern von der interkantonalen Kommission für das Wolfskonzept erteilt worden.

Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt seien und habe einen entsprechenden Vorschlag gemacht, sagte Fournier. Der Staatsrat sei diesem gefolgt, und die Abschussgenehmigung sei deshalb nicht illegal erteilt worden.

Aufschiebende Wirkung entzogen

Fournier verteidigte auch den Entscheid des Staatsrats von Ende September 2006. Damals hatte die Kantonsregierung nicht nur die Abschussbewilligung erteilt, sondern gleichzeitig einem eventuellen Rekurs die aufschiebende Wirkung im Vornherein aberkannt.

Es gehe hierbei um die Interpretation von Gesetzesartikeln, sagte Fournier. Demzufolge könne ein Entscheid dann ausgeführt werden, wenn die aufschiebende Wirkung entzogen sei. Die Kantonsregierung habe dies getan. Dieser Entscheid sei vom Kantonsgericht nicht rückgängig gemacht worden, auch wenn dieses die Haltung der Regierung nicht teile.

In seinem Urteil vom 26. Januar, das am Sonntag publiziert worden war, gab das Gericht indes dem WWF recht. Es stellte die aufschiebende Wirkung des Rekurses der Umweltorganisation wieder her.

Fournier bestritt weiter, dass Treibjagden organisiert worden seien. Die Abschussbewilligung sei zudem offiziell bekannt gemacht worden, was in anderen Kantonen nicht der Fall wäre.

bert (Quelle: sda)

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