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Tony Blair und George W. Bush sind sich mit dem Sondertribunal einig.

 
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Sonntag, 5. November 2006 / 13:24:37

«Diese Strafe ist das Mindeste»

Bagdad - Das Todesurteil gegen den früheren irakischen Machthaber Saddam Hussein hat gemischte Reaktionen ausgelöst.

Die USA und Grossbritannien begrüssten den Entscheid des Sondertribunals, ebenso die irakische Regierung. «Diese Strafe ist das Mindeste, was Saddam Hussein verdient hat, denn seine Verbrechen waren gross», sagte ein Regierungssprecher in Bagdad.

In einer ersten Reaktion auf das Urteil sprach der irakische Präsident Dschalal Talabani, der sich gerade in Paris aufhielt, von einem «fairen Prozess».

Sollte das Berufungsgremium das Urteil bestätigen, werde Talabani einen Stellvertreter bitten, dieses zu unterzeichnen, sagte ein Sprecher des Präsidenten und verwies darauf, dass Talabani - ein Kurde - erst kürzlich einen Text zum internationalen Bann der Todesstrafe unterzeichnet habe.

Der stellvertretende Regierungschef Barham Salih sagte, er hoffe, dass dies «das Ende dieser tragischen und brutalen Episode» in der irakischen Geschichte sei.

Europäische Union grundsätzlich gegen Todesstrafe

Frankreich hofft, dass das Todesurteil nicht zu weiteren Spannungen im Irak führt, wie Aussenminister Philippe Douste-Blazy in Paris sagte. Er erinnerte daran, dass Frankreich für die universelle Abschaffung der Todesstrafe eintritt.

Die finnische EU-Ratspräsidentschaft rief dazu auf, das Urteil nicht zu vollstrecken. Die Europäische Union sei grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Länder wie Frankreich und Russland befürchteten neue Ausschreitungen nach dem Urteil.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte den Prozess als unfair und stellte die Fähigkeit des Tribunals in Frage, nach internationalen Standards Recht zu sprechen.

Am Montag beginnt Berufungsverfahren

Bereits am Montag soll das automatische Berufungsverfahren beginnen. Das Verfahren werde 30 Tage dauern, teilte einer der Richter des Sondertribunals, Raed Dschuhi, in Bagdad mit. Der Entscheidung der Berufungsrichter sei aber keine Frist gesetzt.

Sollten die Richter auf Verfahrensfehler oder Gesetzesbrüche stossen, wird der Prozess neu aufgerollt. Sollten sie jedoch das Urteil bestätigen, muss es nach den Statuten des Tribunals binnen 30 Tagen vollstreckt werden.

smw (Quelle: sda)

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