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Die Vogelgrippe tritt vorwiegend bei Wasservögel an den grossen Seen auf.

 
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Sonntag, 15. Oktober 2006 / 08:11:45

Wieder Stallpflicht

Bern - Seit Sonntag gilt in der Schweiz wieder eine beschränkte Stallpflicht: Geflügel im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland muss ab sofort im Stall bleiben. Die Stallpflicht gilt für den ganzen Winter.

Mit dieser Ende September beschlossenen Massnahme will der Bundesrat das Schweizer Geflügel vor der Vogelgrippe schützen.

Die Erfahrungen des letzten Winters hätten gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen auftrete, begründete die Landesregierung ihren Entscheid.

Die beschränkte Stallpflicht gilt voraussichtlich bis zum 30. April. Betroffen sind 20 Gebiete mit insgesamt 1000 professionellen und 4000 Hobby-Geflügelhaltern von Hühnern, Truten, Pfauen, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Straussen, Emus und Nandus.

Ausnahmen möglich

Das Verbot gilt auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die Situation laufend beobachten und gegebenenfalls die Massnahmen verschärfen. Die kantonalen Veterinärämter können in seltenen Fällen Ausnahmen von der Stallpflicht gewähren.

Eine Weisung des Bundesamtes für Gesundheit sieht zudem vor, dass Freilandgeflügel, das wegen drohender Vogelgrippe eingesperrt wird, innerhalb von zwölf Wochen umdeklariert wird.

Glück haben jene Freilandhalter, die einen so genannten Wintergarten für die Tiere besitzen. Sie können ihre Produkte weiterhin mit «aus Freilandhaltung» bezeichnen.

In der Schweiz galt bisher zweimal eine landesweite Stallpflicht für Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte Februar bis Ende April.

rr (Quelle: sda)

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