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Keine Stallpflicht für den Winter, so der Bundesrat.

 
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Freitag, 28. September 2007 / 12:02:15

Hühner bleiben diesen Winter draussen

Bern - In diesem Winter dürfen die Hühner draussen bleiben. Anders als in den letzten beiden Jahren verzichtet der Bundesrat auf eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Zum Schutz vor der Vogelgrippe ordnet er aber dennoch Schutzmassnahmen an.

Geflügelhalter in den sensiblen Zonen rund um die grossen Schweizer Seen müssen ihre Tiere ab dem 15. Oktober in einem geschützten Raum füttern und tränken.

Das Wasser darf wilden Wasservögeln nicht zugänglich sein. Hühner und Truten dürfen auch nicht mehr zusammen mit Wassergeflügel gehalten werden.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, gilt eine Stallpflicht. Zudem werden Geflügelbetriebe in den sensiblen Zonen tierärztlich überwacht.

Diese Massnahmen gelten bis Ende April 2008. Betroffen sein dürften rund 5 Prozent der Geflügelbetriebe, insgesamt 1000 professionelle und 4000 Hobby-Geflügelhalter.

Damit geht der Bundesrat viel weniger weit als in den letzten beiden Jahren, als während des Winterhalbjahrs jeweils eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet worden war.

Wilde Wasservögel könnten zwar Träger der Vogelgrippe sein, doch sei das Virus nicht weit verbreitet und werde selten, wenn überhaupt, auf das Hausgeflügel übertragen, heisst es in einem Communiqué.

Importverbot gilt weiterhin

Waren im Winter 2005/06 noch 32 mit Vogelgrippe infizierte Wildvögel gefunden worden, blieb die Schweiz im vergangenen Winter verschont.

Fortgesetzt werden auch die vorbeugenden Massnahmen beim Import von Geflügel oder Geflügelfleisch. So bleiben etwa Importe aus Regionen, die von der Vogelgrippe betroffen sind, verboten.

tri (Quelle: sda)

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