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Die Zugvögel, welche das H5N1-Virus verschleppen könnten, kämen nicht in die Schweiz.

 
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Donnerstag, 13. Oktober 2005 / 20:43:19

BVET: Keine Gefahr durch Zugvögel

Bern - Für das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) drängen sich nach der Bestätigung des Vogelgrippevirus H5N1 in der Türkei keine zusätzlichen Massnahmen auf.

Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel bestehe nicht, sagte ein BVET-Sprecher.

Die Zugvögel, welche das H5N1-Virus aus der Türkei - und allenfalls aus Rumänien - verschleppen könnten, kämen nicht in die Schweiz, erklärte Marcel Falk weiter. Damit drängten sich keine weiteren Massnahmen wie eine Einschränkung der Freilandhaltung von Geflügel auf.

«Ein solches Verbot würde nur Sinn machen, wenn das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel gross ist», ergänzte Falk. Auch für Verena Steiger, Sprecherin von Optigal, der Geflügelgesellschaft der Migros, sind die derzeitigen Massnahmen ausreichend.

Überwachungsprogramm

«Im Moment bin ich nicht beunruhigt», sagte sie gegenüber dem Westschweizer Radio RSR. Sollte die Vogelgrippe in Nachbarländern der Schweiz auftreten, würden die Produzenten dem Aktionsplan des BVET folgen. Das bedeute primär, dass dann die Tiere nicht mehr im Freiland gehalten würden, erklärte Steiger.

Das vor einigen Wochen gestartete Überwachungsprogramm für die Zugvögel in der Schweiz ist derweil erst angelaufen. Erste Resultate der Tests seien Ende Oktober zu erwarten, sagte Falk vom BVET.

Der nach den Verdachtsfällen am Montag verhängte vorläufige Importstopp für Geflügel aus der Türkei wird definitiv weitergeführt. Auch bei den Einfuhrbeschränkungen für Rumänien und den weiteren Vorsichtsmassnahmen ändert sich vorläufig nichts.

bert (Quelle: sda)

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