Dienstag, 19. Juli 2005 / 16:27:44
Japaner gegen Zahlungen an Kriegsopfer
Tokio - Ungeachtet der anhaltenden Verstimmungen zwischen China und Japan hat ein japanisches Berufungsgericht in Tokio Entschädigungszahlungen an chinesische Kriegsopfer abgelehnt.
Es folgte damit einem Urteil des Bezirksgerichts im Jahr 2002.
Dieses hatte damals die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass Einzelpersonen keine Entschädigung für Kriegsverbrechen einklagen könnten, weil dies ausschliesslich Sache der Regierungen sei.
Immerhin bestätigten die Richter im Jahr 2002 zum ersten Mal, dass während des Zweiten Weltgkriegs Einheiten der kaiserlichen japanischen Armee Biowaffen benutzt hatten und dass dadurch viele Menschen getötet worden waren.
Darauf wies nun auch das Gericht in der Hauptstadt Tokio hin, wie ein Anwalt sagte.
180 Angehörige wollen Genugtuung
Die Klagen waren von 180 Angehörigen chinesischer Kriegsüberlebender eingereicht worden.
Die Kläger forderten eine offizielle Entschuldigung und je zehn Millionen Yen (rund 115 000 Franken) als Entschädigung für Grausamkeiten der berüchtigten japanischen Einheit 731.
Diese hatte unter anterem Städte mit Pest- und Cholera-Erregern bombardiert. Ihre Verwandten hätten die Bio-Attacken in den Provinzen Zhejiang und Hunan in den Jahren 1940 bis 1942 überlebt, gaben die Kläger an.
Japanische Gerichte stützen üblicherweise die Position der japanischen Regierung, nach der die Entschädigungsfrage in bilateralen Friedensverträgen nach Ende des Krieges abschliessend geregelt worden war.
rr (Quelle: sda)
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