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Auf die Frage des Motivs antwortete der Angeklagte auf Arabisch.

 
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www.van-gogh-moerder.info, www.verteidigt.info, www.nicht.info, www.sich.info

Montag, 11. Juli 2005 / 19:10:18

Van-Gogh-Mörder verteidigt sich nicht

Amsterdam - Im Prozess um den Mord an dem islamkritischen niederländischen Regisseur Theo van Gogh hat der einzige Angeklagte, Mohammed B., am ersten Verhandlungstag geschwiegen.

Der 27-jährige Niederländer marokkanischer Abstammung liess seinen Anwalt vor Gericht in Amsterdam erklären, dass er nichts zu seiner Verteidigung vorbringen wolle. Er übernehme aber die Verantwortung für den Mord an van Gogh.

Der wegen seiner manchmal beleidigenden Kritik am Islam umstrittene Regisseur van Gogh war am 2. November vergangenen Jahres in Amsterdam auf offener Strasse umgebracht worden. Das Gericht zitierte Zeugenaussagen, wonach Mohammed B. mehrfach auf den Künstler geschossen und ihm dann die Kehle durchtrennt habe.

Antwort in Arabisch

Während der psychiatrischen Untersuchung habe der Angeklagte einem Mitgefangenen gesagt, van Gogh habe Gott gelästert und damit auch ihn persönlich getroffen.

Auf die Frage, ob dies sein Motiv für den Mord sei, antwortete Mohammed B. mit einem Koranvers in arabischer Sprache. Ein als Gutachter hinzugezogener Islamwissenschaftler sagte, das Gedankengut, das Mohammed B. in Schriften und auf Computern hinterlassen habe, entspreche dem des Terrornetzes von El Kaida.

Werkzeug Gottes

Auch Mohammed B., dessen vollständiger Name nach niederländischem Recht nicht veröffentlicht werden darf, sehe sich als Werkzeug Gottes.

Das Gericht befasste sich auch mit der Frage, ob der Angeklagte bei dem Mord die Unterstützung von Hintermännern gehabt habe. Der Vorsitzende Richter sagte, nach dem Ermittlungsergebnis deute zwar einiges darauf hin, doch wirkliche Beweise für Komplizen gebe es nicht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Mohammed B. zur so genannten Hofstad-Gruppe gehört, einer islamistischen Organisation, von der einige Mitglieder ebenfalls in Haft sind. Mohammed B. droht eine lebenslange Haftstrafe.

kst (Quelle: sda)

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